Welche Sanktionen gelten für nicht gemeldete ausländische Konten?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 26. August 2026

TLDR: Die Sanktionen für nicht gemeldete Auslandskonten in Frankreich umfassen feste Geldstrafen von 1.500 € bis 10.000 € pro Konto, eine 80 %-Erhöhung auf nicht deklarierte Einkünfte und eine Steuerpflichtvermutung für Überweisungen, die über nicht gemeldete Konten getätigt werden. Die Sanktionen variieren je nach Schwere des Verstoßes und Standort des Kontos.

Meldepflicht

Die Meldepflicht für Auslandskonten betrifft alle natürlichen Personen, Vereine und nicht-kaufmännischen Gesellschaften mit Wohnsitz oder Sitz in Frankreich. Diese Pflicht gilt für alle im Ausland eröffneten, gehaltenen, genutzten oder geschlossenen Konten, unabhängig von der Höhe der eingezahlten Beträge. Die Meldung muss die vollständigen Kontodaten und ggf. den Wert der eingezahlten Beträge enthalten.

Sanktionen bei Nichtmeldung

Die Nichtmeldung eines Auslandskontos wird mit einer festen Geldstrafe von 1.500 € pro nicht gemeldetem Konto geahndet. Befindet sich das Konto in einem Staat oder Gebiet ohne Verwaltungshilfeabkommen mit Frankreich, erhöht sich die Strafe auf 10.000 € pro Konto. Diese Sanktion wird unabhängig von der Existenz steuerpflichtiger Einkünfte auf dem Konto verhängt und ist nicht proportional zum Kontostand.

Erhöhungen auf nicht deklarierte Einkünfte

Stellen die auf dem nicht gemeldeten Auslandskonto vorhandenen Beträge steuerpflichtige Einkünfte dar, erhebt die Steuerbehörde eine 80 %-Erhöhung auf die geschuldeten Abgaben. Die Erhöhung kommt zur regulären Steuer und zur festen Geldstrafe hinzu. Die Bemessungsgrundlage wird anhand der Bewegungen und Salden auf dem Konto ermittelt, wobei der Steuerpflichtige Gegenbeweise erbringen kann.

Steuerpflichtvermutung

Überweisungen von oder auf das nicht gemeldete Konto gelten als steuerpflichtige Einkünfte, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird, und unterliegen einer 40 %-Erhöhung. Diese Vermutung erstreckt sich auch auf nicht gemeldete Lebensversicherungsverträge und Finanzanlagen.

Ungenauigkeiten oder Auslassungen in der Meldung

Ungenauigkeiten oder Auslassungen in der Meldung werden mit einer Geldstrafe von bis zu 40 % der auf die nicht korrekt deklarierten Beträge geschuldeten Steuer geahndet. Falls der Steuerpflichtige die von der Steuerbehörde angeforderten Informationen nicht bereitstellt, wird eine Geldstrafe von 1.500 € pro nicht beantworteter Anfrage fällig.

Staaten ohne Abkommen

Konten in Staaten oder Gebieten ohne Verwaltungshilfeabkommen mit Frankreich unterliegen strengeren Kontrollen und schwereren Sanktionen. Die Strafe für Nichtmeldung beträgt 10.000 € pro Konto, und die Behörde kann eingehende Prüfungen der Finanzbewegungen einleiten.

Informationsinhalt, stellt keine individuelle Steuerberatung dar.

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Offizielle Quellen

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