Welche sind die Mehrwertsteuerregeln für digitale Dienstleistungen in der EU für Freelancer?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 30. August 2026

Zusammenfassung: Freelancer, die digitale Dienstleistungen an nicht steuerpflichtige Kunden in der EU erbringen, müssen spezifische Mehrwertsteuerregeln zur örtlichen Zuständigkeit anwenden. Sie können je nach ihrem Niederlassungsort von den EU-OSS- oder Nicht-EU-OSS-Regelungen profitieren. Bei B2B-Dienstleistungen gilt die allgemeine Regel, dass die Mehrwertsteuer im Mitgliedstaat des Kunden fällig wird. B2C-Dienstleistungen werden im Mitgliedstaat des Verbrauchs des Kunden besteuert.

OSS-Regelungen für Freelancer

Freelancer mit Sitz in der EU können das EU-OSS-Regime wählen, das die Erklärung und Zahlung der Mehrwertsteuer in einem einzigen Mitgliedstaat vereinfacht. Freelancer ohne Sitz in der EU müssen das Nicht-EU-OSS-Regime nutzen und die Mehrwertsteuer im Mitgliedstaat des Verbrauchs des Kunden erklären.

Örtliche Zuständigkeit der Mehrwertsteuer

Für digitale Dienstleistungen, die an Endverbraucher (B2C) erbracht werden, ist der Ort der Besteuerung der Mitgliedstaat, in dem der Kunde ansässig, wohnhaft oder gewöhnlich aufhält. Bei B2B-Dienstleistungen ist die Mehrwertsteuer im Mitgliedstaat des Kunden fällig, wenn dieser mehrwertsteuerpflichtig ist.

Meldepflichten

Die Mehrwertsteuererklärungen für die EU-OSS- und Nicht-EU-OSS-Regelungen müssen elektronisch eingereicht werden, auch wenn keine steuerpflichtigen Vorgänge vorliegen. Die Erklärungen müssen die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer, den Gesamt-Netto-Wert der Dienstleistungen pro Mitgliedstaat des Verbrauchs und den Gesamtbetrag der Mehrwertsteuer enthalten.

Betroffene digitale Dienstleistungen

Digitale Dienstleistungen unterliegen der Mehrwertsteuer im Mitgliedstaat des Verbrauchs des Kunden.

Ausnahmen und Grenzen

Freelancer ohne Sitz in der EU können nicht das EU-OSS-Regime, sondern nur das Nicht-EU-OSS-Regime nutzen. Digitale Dienstleistungen, die an Kunden außerhalb der EU erbracht werden, unterliegen nicht der EU-Mehrwertsteuer.

Vermittler

Wenn ein Freelancer einen Vermittler (z. B. eine Plattform) nutzt, der im eigenen Namen handelt, gilt der Vermittler als direkter Anbieter der digitalen Dienstleistungen und muss die Mehrwertsteuerpflichten erfüllen.

Informationsinhalt, stellt keine persönliche Steuerberatung dar.

Berechnen Sie Ihre Steuer mit Solvo

Offizielle Quellen

← Zurück zum Blog