Zusammenfassung: Freelancer, die digitale Dienstleistungen an nicht steuerpflichtige Kunden in der EU erbringen, müssen spezifische Mehrwertsteuerregeln zur örtlichen Zuständigkeit anwenden. Sie können je nach ihrem Niederlassungsort von den EU-OSS- oder Nicht-EU-OSS-Regelungen profitieren. Bei B2B-Dienstleistungen gilt die allgemeine Regel, dass die Mehrwertsteuer im Mitgliedstaat des Kunden fällig wird. B2C-Dienstleistungen werden im Mitgliedstaat des Verbrauchs des Kunden besteuert.
OSS-Regelungen für Freelancer
Freelancer mit Sitz in der EU können das EU-OSS-Regime wählen, das die Erklärung und Zahlung der Mehrwertsteuer in einem einzigen Mitgliedstaat vereinfacht. Freelancer ohne Sitz in der EU müssen das Nicht-EU-OSS-Regime nutzen und die Mehrwertsteuer im Mitgliedstaat des Verbrauchs des Kunden erklären.
Örtliche Zuständigkeit der Mehrwertsteuer
Für digitale Dienstleistungen, die an Endverbraucher (B2C) erbracht werden, ist der Ort der Besteuerung der Mitgliedstaat, in dem der Kunde ansässig, wohnhaft oder gewöhnlich aufhält. Bei B2B-Dienstleistungen ist die Mehrwertsteuer im Mitgliedstaat des Kunden fällig, wenn dieser mehrwertsteuerpflichtig ist.
Meldepflichten
Die Mehrwertsteuererklärungen für die EU-OSS- und Nicht-EU-OSS-Regelungen müssen elektronisch eingereicht werden, auch wenn keine steuerpflichtigen Vorgänge vorliegen. Die Erklärungen müssen die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer, den Gesamt-Netto-Wert der Dienstleistungen pro Mitgliedstaat des Verbrauchs und den Gesamtbetrag der Mehrwertsteuer enthalten.
Betroffene digitale Dienstleistungen
Digitale Dienstleistungen unterliegen der Mehrwertsteuer im Mitgliedstaat des Verbrauchs des Kunden.
Ausnahmen und Grenzen
Freelancer ohne Sitz in der EU können nicht das EU-OSS-Regime, sondern nur das Nicht-EU-OSS-Regime nutzen. Digitale Dienstleistungen, die an Kunden außerhalb der EU erbracht werden, unterliegen nicht der EU-Mehrwertsteuer.
Vermittler
Wenn ein Freelancer einen Vermittler (z. B. eine Plattform) nutzt, der im eigenen Namen handelt, gilt der Vermittler als direkter Anbieter der digitalen Dienstleistungen und muss die Mehrwertsteuerpflichten erfüllen.