Welche Sonderfälle und Tätigkeiten sind von der CFE befreit?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 30. August 2026

Zusammenfassung: Die Cotisation Foncière des Entreprises (CFE) sieht dauerhafte und vorübergehende Befreiungen für bestimmte Kategorien von Selbstständigen und spezifische Tätigkeiten vor. Diese Befreiungen sind entweder gesetzlich vorgeschrieben oder fakultativ und hängen von territorialen oder sektoralen Kriterien ab. Zu den wichtigsten Fällen gehören Künstler-Urheber, Handwerker, landwirtschaftliche Tätigkeiten, gemeinnützige Vereine sowie bestimmte öffentliche oder militärische Aktivitäten.

Dauerhafte Befreiungen für Künstler und Schöpfer

Künstlerische Urheber und Schöpfer sind unter bestimmten Bedingungen automatisch von der CFE befreit. Dazu gehören:

Befreiungen für Handwerker und landwirtschaftliche Tätigkeiten

Handwerker sind von der CFE befreit, wenn sie sowohl im Nationalen Unternehmensregister (RNE) als auch im Handels- und Gesellschaftsregister (RCS) eingetragen sind. Landwirtschaftliche und Fischereitätigkeiten sind ebenfalls ohne zusätzliche Bedingungen befreit.

Befreiungen für gemeinnützige Einrichtungen

Vereine, die nach dem Gesetz von 1901 gegründet wurden und gemeinnützig sind, sind von der CFE befreit, wenn sie in bestimmten Bereichen tätig sind: Kultur, Bildung, Gesundheit, Soziales, Sport oder Tourismus. Berufsverbände und ihre Zusammenschlüsse sind ebenfalls für Tätigkeiten zur Untersuchung und Verteidigung der kollektiven Interessen ihrer Mitglieder befreit.

Befreiungen für öffentliche Einrichtungen und spezifische Tätigkeiten

Bestimmte Tätigkeiten, die von öffentlichen Einrichtungen oder staatlichen Organisationen ausgeübt werden, sind befreit, während andere steuerpflichtig bleiben. Beispiele:

Vorübergehende Befreiungen für benachteiligte Gebiete

In bestimmten geografischen Gebieten, die als prioritär eingestuft sind, können Unternehmen vorübergehend von der CFE befreit werden. Dazu gehören:

Steuerpflichtige Tätigkeiten

Bestimmte Tätigkeiten bleiben auch dann steuerpflichtig, wenn sie von öffentlichen Einrichtungen ausgeübt werden, insbesondere:

*Informationsinhalt, stellt keine individuelle Steuerberatung dar.*

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Offizielle Quellen

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