TLDR: Wenn Sie dem Mikro-Steuerregime unterliegen, unterliegen Sie grundsätzlich dem Mikro-Sozialversicherungssystem für Ihre Beiträge. Sie erklären Ihren Umsatz oder Ihre Einnahmen und zahlen anschließend gleichzeitig die Sozialversicherungsbeiträge und Sozialabgaben. Die Erklärung erfolgt je nach gewählter Option monatlich oder vierteljährlich. Die verfügbaren Quellen ermöglichen keine Angabe eines allgemeinen Satzes.
Das Mikro-Sozialversicherungssystem
Für Beiträge, die seit 2016 geschuldet sind, gilt das Mikro-Sozialversicherungssystem von Rechts wegen für Selbstständige, die einem Mikro-Steuerregime unterliegen. Sie zahlen die geschuldeten Beträge an die Stelle, die mit der Berechnung und Erhebung der Sozialversicherungsbeiträge und Sozialabgaben beauftragt ist.
Wer muss eine Erklärung abgeben?
Wenn Sie als Einzelunternehmer dem Mikro-Sozialversicherungssystem unterliegen, müssen Sie den im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit erzielten Umsatz oder die erzielten Einnahmen erklären. Die Erklärung betrifft die persönlich geschuldeten Beträge.
Welche Bemessungsgrundlage müssen Sie erklären?
Sie erklären den Umsatz oder die Einnahmen, die im Rahmen Ihrer Tätigkeit erzielt wurden. Die in der Quelle genannte Bemessungsgrundlage entspricht dem jährlich im beruflichen Rahmen erzielten Umsatz oder den jährlich erzielten Einnahmen ohne Steuern.
Wie häufig erklären und zahlen Sie?
Sie können die Erklärung jeden Monat oder jedes Quartal abgeben, je nachdem, welche Option Sie gewählt haben. Die Erklärung und die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge und Sozialabgaben erfolgen gleichzeitig bei derselben Stelle.
Die verfügbaren Quellen nennen nicht den genauen Tag der monatlichen oder vierteljährlichen Fälligkeit.
Welche Kategorien von Beiträgen werden genannt?
Die Steuervorschriften nennen Beiträge, die an Pflichtsysteme, Grund- oder Zusatzsysteme, gezahlt werden und insbesondere Familienbeihilfen, Altersvorsorge, Invalidität, Todesfall, Krankheit und Mutterschaft abdecken.
Diese Aufzählung betrifft eine Vorschrift zur steuerlichen Abzugsfähigkeit bei den gewerblichen Einkünften und den Einkünften aus nichtgewerblichen Berufen. Sie ermöglicht für sich genommen nicht, die im Mikro-Sozialversicherungssystem tatsächlich berechneten Beiträge oder deren Satz zu bestimmen.
Welche Beträge müssen Sie einplanen?
Die verfügbaren Quellen nennen nicht die regulären Sätze, die für Sozialversicherungsbeiträge in einem Mikrounternehmen gelten. Sie ermöglichen daher nicht, einen allgemeinen Prozentsatz zu berechnen, der auf Ihren Umsatz oder Ihre Einnahmen anzuwenden wäre. Sie nennen auch keinen Mindest- oder Höchstbetrag.