TLDR: Es gibt keine allgemeine Steuerbefreiung für die von Anwälten (avoués) nach der Fusion erhaltenen Entschädigungen. Die Entschädigung für den Verlust des Präsentationsrechts (Recht, dem Justizminister einen Nachfolger vorzuschlagen) unterliegt der Besteuerung nach dem Regime der beruflichen Wertsteigerungen, mit zwei Ausnahmen: die Steuerstundung (auf Antrag für in einer SCP tätige Anwälte) und die Befreiung gemäß Artikel 151 septies A des CGI für Anwälte, die vor dem 31. Dezember 2012 in den Ruhestand treten.
Grundlegendes Besteuerungsregime: Besteuerung als berufliche Wertsteigerung
Die an Anwälte (avoués) für den Verlust des Präsentationsrechts gezahlte Entschädigung unterliegt der Besteuerung nach dem Regime der beruflichen Wertsteigerungen. Dieses Prinzip gilt systematisch, sofern keine gesetzlichen Ausnahmen vorliegen.
Steuerliche Stundung für Mitglieder einer SCP
Anwälte (avoués), die in einer beruflichen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (SCP) tätig sind, können auf Antrag eine vollständige oder teilweise Stundung der Besteuerung der Wertsteigerung im Zusammenhang mit der Entschädigung beantragen. Diese Maßnahme soll eine Besteuerung über den tatsächlichen Vermögenszuwachs hinaus vermeiden. Die Stundung ist nicht automatisch, sondern muss ausdrücklich beantragt werden.
Befreiung für in den Ruhestand tretende Anwälte
Artikel 151 septies A des CGI sieht eine spezifische Befreiung für Anwälte (avoués) vor, die ihre Tätigkeit einstellen, um in den Ruhestand zu treten. Diese Befreiung gilt für Anwälte, die ihre Tätigkeit zum 1. Januar 2012 eingestellt haben und sich für dieses Regime entschieden haben. Das Gesetz hat die Frist für die Geltendmachung der Rentenansprüche bis zum 31. Dezember 2012 verlängert, sodass die Befreiung in diesem Rahmen in Anspruch genommen werden kann.
Keine allgemeine Befreiung
Es gibt keine allgemeine Steuerbefreiung für alle von Anwälten (avoués) im Zusammenhang mit der Fusion erhaltenen Entschädigungen. Die Besteuerung ist die Regel, und die einzigen Ausnahmen sind die Steuerstundung (für SCP-Mitglieder) und die Ruhestandsbefreiung (unter bestimmten Fristen und Optionen).
Meldepflichten
Anwälte (avoués) müssen die für den Verlust des Präsentationsrechts erhaltene Entschädigung nach dem Regime der beruflichen Wertsteigerungen erklären, sofern sie nicht die Steuerstundung beantragen oder die Ruhestandsbefreiung in Anspruch nehmen.
Grenzen und Bedingungen
- Die Steuerstundung ist ausschließlich für in einer SCP tätige Anwälte vorgesehen und erfordert einen ausdrücklichen Antrag.
- Die Ruhestandsbefreiung gilt nur für Anwälte, die ihre Tätigkeit zum 1. Januar 2012 eingestellt haben und sich für das Regime nach Artikel 151 septies A des CGI entschieden haben.
- Für Entschädigungen im Zusammenhang mit der Fusion sind keine weiteren Befreiungen vorgesehen.