Zusammenfassung: Gemischt genutzte Räumlichkeiten unterliegen je nach Nutzung unterschiedlichen steuerlichen Regelungen. Die Wohnsteuer (taxe d'habitation) gilt nur, wenn die Räumlichkeit Teil der privaten Wohnung ist. Bei der Grundsteuer für bebaute Grundstücke (TFPB) können nur die Wohnbereiche von Befreiungen profitieren. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz (10 %) gilt für die gesamte Räumlichkeit, wenn mindestens 50 % der Fläche Wohnzwecken dient. Der kadastische Mietwert und steuerliche Vorteile (Scellier, Robien, CITE) erfordern eine pauschale Aufteilung der Flächen.
Wohnsteuer (taxe d'habitation)
Gemischt genutzte Räumlichkeiten unterliegen der Wohnsteuer nur, wenn sie Teil der privaten Wohnung des Steuerpflichtigen sind. Falls sie der Gewerbesteuer unterliegen und nicht zur privaten Wohnung gehören, sind sie von der Wohnsteuer ausgenommen.
Garagen mit gemischter Nutzung (beruflich und privat) sind von der Wohnsteuer befreit, wenn die private Nutzung nebensächlich ist.
Grundsteuer für bebaute Grundstücke (TFPB)
Nur der Teil der Räumlichkeit, der Wohnzwecken dient, kann von einer Befreiung der Grundsteuer für bebaute Grundstücke (TFPB) profitieren, sofern er als Wohnraum genutzt wird und persönlichen oder familiären Zwecken dient. Nebenräume (Keller, Garagen usw.) sind in diese Befreiung einbezogen, wenn sie mit dem Wohnbereich verbunden sind.
Kadastischer Mietwert (valeur locative cadastrale)
Bei gemischt genutzten Räumlichkeiten muss der kadastische Mietwert separat für den Wohn- und den Gewerbebereich bestimmt werden. Räume mit gemischter Nutzung (z. B. ein Wohnzimmer, das als Büro genutzt wird) gelten als gewerblich.
Die Aufteilung des Mietwerts zwischen Wohn- und Gewerbenutzung gilt auch für gemischt genutzte Räumlichkeiten, wobei der Mietwert von Räumen mit ausschließlich gewerblicher oder gemischter Nutzung abgezogen wird.
Mehrwertsteuer auf Bauarbeiten
Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz (10 %) gilt für alle Renovierungs-, Verbesserungs- oder Instandhaltungsarbeiten an einer gemischt genutzten Räumlichkeit, wenn mindestens 50 % der Gesamtfläche Wohnzwecken dient. Diese Regelung betrifft Arbeiten an Räumlichkeiten, die seit mehr als zwei Jahren fertiggestellt sind.
Spezifische steuerliche Vorteile
Bei der Steuergutschrift für die energetische Sanierung (CITE) werden die in einer gemischt genutzten Räumlichkeit getätigten Ausgaben nur anteilig für die Fläche berücksichtigt, die Wohnzwecken dient. Die Aufteilung erfolgt pauschal nach den Flächenanteilen.
Im Rahmen der Förderprogramme Scellier oder Robien kann eine gemischt genutzte Räumlichkeit nur dann steuerlich begünstigt werden, wenn mindestens 75 % ihrer Gesamtfläche Wohnzwecken dient. Die Aufteilung der Flächen muss durch eine Anlage begründet werden.
Bewertungsregeln für den kadastischen Mietwert
Ein gemischt genutzter Bereich wird wie folgt bewertet:
- nach den für Gewerberäume geltenden Regeln, wenn er sowohl gewerblichen oder handwerklichen Tätigkeiten als auch anderen Zwecken dient;
- nach den für Berufsräume geltenden Regeln, wenn er sowohl beruflichen als auch Wohnzwecken dient.