TLDR: Die möblierte Vermietung bezieht sich auf die Überlassung einer möblierten Wohnung ohne zusätzliche Dienstleistungen. Sobald der Betreiber mindestens drei Dienstleistungen (Frühstück, regelmäßige Reinigung, Bereitstellung von Haushaltswäsche oder Empfang der Gäste) anbietet, fällt die Tätigkeit unter Parahotellerie und ist vom Steuerregime der möblierten Vermietung ausgeschlossen. Ausnahmen gelten, wenn die Dienstleistungen vom Mieter erbracht werden oder wenn die Vermietung Wohnräume ohne Zusatzleistungen betrifft.
Unterscheidungskriterien zwischen möblierter Vermietung und Parahotellerie
Die möblierte Vermietung betrifft die Überlassung einer ausgestatteten Wohnung, ohne dass der Vermieter in die Verwaltung oder Instandhaltung der Räumlichkeiten eingreift. Bietet der Betreiber jedoch mindestens drei der folgenden Dienstleistungen an:
- Frühstück,
- regelmäßige Reinigung der Räumlichkeiten,
- Bereitstellung von Haushaltswäsche,
- Empfang (auch unpersönlich) der Gäste, wird die Tätigkeit als Parahotellerie eingestuft und unterliegt nicht mehr dem Steuerregime der möblierten Vermietung.
Ausnahmen bei zusätzlichen Dienstleistungen
Werden die zusätzlichen Dienstleistungen (Frühstück, Reinigung usw.) vom Mieter und nicht vom Vermieter angeboten, kann dieser das Regime der möblierten Vermietung beibehalten, sofern:
- der Vertrag ein Mietvertrag über Sachen (Vermietung von Gütern) ist,
- der Vermieter nicht an den wirtschaftlichen Ergebnissen des Mieters beteiligt ist.
Besonderer Fall von Eigentumswohnungen
Die Vermietung an einen Betreiber, der selbst eine hotellerie- oder parahotellerieähnliche Tätigkeit in Eigentumswohnungen ausübt, unterliegt weiterhin dem Regime der möblierten Vermietung, wenn:
- die Räumlichkeiten zu Wohnzwecken genutzt werden,
- die Vermietung mit keinen Zusatzleistungen verbunden ist.
Anzuwendendes Steuerregime
Die möblierte Vermietung fällt unter die Einkünfte aus Gewerbebetrieb (BIC). Die Parahotellerie unterliegt aufgrund der Art der angebotenen Dienstleistungen einem separaten Steuerregime und ist von dem der möblierten Vermietung ausgeschlossen.
Praktische Konsequenzen
Die Umqualifizierung in Parahotellerie führt zu spezifischen steuerlichen Verpflichtungen, insbesondere in Bezug auf die Erklärung und Behandlung der Einnahmen. Es ist entscheidend, die Art der angebotenen Dienstleistungen zu prüfen, um das anwendbare Regime zu bestimmen.
Grenzen und Vorsichtsmaßnahmen
Die Unterscheidungskriterien basieren auf der Art der Dienstleistungen und deren Anzahl. Eine Einzelfallprüfung ist erforderlich, um eine unerwünschte steuerliche Umqualifizierung zu vermeiden.