Zusammenfassung: Künstler (Darstellende Kunst), Urheber geistiger Werke und Sportler mit Wohnsitz in Frankreich können eine Quellensteuer von 15 % auf ihre Bruttoeinnahmen wählen, die auf die Einkommensteuer angerechnet wird. Bildende Künstler sind von diesem Regime ausgeschlossen und unterliegen den Freiberufler-Vorschriften. Olympische Prämien können auf vier Jahre verteilt werden, und Veranstalter internationaler Sportereignisse profitieren von spezifischen Steuerbefreiungen. Bestimmte Künstler und Urheber sind von der CFE (Cotisation Foncière des Entreprises) befreit.
Quellensteuer von 15 % für Künstler und Sportler
Künstler der darstellenden Künste, Urheber geistiger Werke (mit Ausnahme von Architekten und Softwareautoren) sowie Interpreten dieser Werke können eine Quellensteuer von 15 % auf ihre Bruttoeinnahmen wählen. Diese Steuer wird auf die für das Jahr der Anwendung geschuldete Einkommensteuer angerechnet. Auch Sportler können diese Option in Anspruch nehmen.
Sonderregelung für Künstler der darstellenden Künste mit Vertrag
Künstler der darstellenden Künste, die einen Arbeitsvertrag nach den Artikeln L. 7121-3 bis L. 7121-7 des Arbeitsgesetzbuchs haben, können die Bestimmungen von Artikel 100 bis des CGI (Code Général des Impôts) für die Ermittlung ihres zu versteuernden Einkommens nutzen. Dieses Regime gilt auch für Sportler, die Einkünfte aus der Ausübung einer Sportart beziehen.
Dreijähriger Durchschnitt für künstlerische und sportliche Einkünfte
Gewinne aus literarischer, wissenschaftlicher, künstlerischer Tätigkeit oder aus der Ausübung einer Sportart können auf Antrag durch Abzug des Durchschnitts der Ausgaben der letzten drei Jahre von dem Durchschnitt der Einnahmen desselben Zeitraums ermittelt werden. Diese Option steht Steuerpflichtigen offen, die dem Regime der kontrollierten Erklärung unterliegen.
Verteilung olympischer und paralympischer Prämien
Prämien, die vom Staat an Medaillengewinner der Olympischen und Paralympischen Spiele (sowie an ihre Guides oder Betreuer) gezahlt werden, können auf Antrag des Begünstigten unwiderruflich zu gleichen Teilen auf vier Jahre verteilt werden. Diese Option ist nicht mit der Verteilung nach Artikel 163-0 A des CGI vereinbar.
Steuerbefreiungen für Veranstalter internationaler Sportereignisse
Organisationen, die in Frankreich internationale Sportwettbewerbe ausrichten, sind von der Körperschaftsteuer und der Einkommensteuer für Gewinne befreit, die direkt mit der Veranstaltung zusammenhängen. Diese Befreiung erstreckt sich auch auf bestimmte Quellensteuern und Lohnabgaben.
Befreiung von der CFE für bestimmte Künstler und Urheber
Maler, Bildhauer, Grafiker und Zeichner, die als Urheber grafischer und bildender Kunstwerke gelten, sowie Urheber literarischer, dramatischer, musikalischer und choreografischer Werke (mit Ausnahme von Softwareautoren) sind von der Cotisation Foncière des Entreprises (CFE) befreit.
Ausnahmen: Bildende Künstler
Bildende Künstler (Maler, Bildhauer usw.), deren Werke zum Verkauf bestimmt sind, profitieren nicht vom Sonderregime für Künstler und Sportler. Ihre Einkünfte unterliegen den Vorschriften für Freiberufler.