Welche steuerlichen Vorteile bieten Lebensversicherungsverträge, die vor 1983 abgeschlossen wurden?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 1. September 2026

TLDR: Verträge, die vor dem 1. Januar 1983 abgeschlossen wurden, sind von der Einkommensteuer (IR) für Erträge befreit, die mit vor dem 10. Oktober 2019 gezahlten Prämien verbunden sind. Prämien, die ab diesem Datum gezahlt wurden, sowie deren Erträge unterliegen der Besteuerung, wobei ein jährlicher Freibetrag von 4.600 € (Ledige) oder 9.200 € (Paare) für Erträge gilt, die ab dem 1. Januar 1998 erworben oder festgestellt wurden. Eine obligatorische Trennung in zwei Abteilungen ermöglicht die Unterscheidung zwischen steuerfreien und steuerpflichtigen Erträgen.

Vollständige Steuerbefreiung für vor dem 10. Oktober 2019 gezahlte Prämien

Die Erträge aus Lebensversicherungsverträgen, die vor dem 1. Januar 1983 abgeschlossen wurden, sind von der Einkommensteuer befreit, wenn sie mit Prämien verbunden sind, die vor dem 10. Oktober 2019 gezahlt wurden. Diese Befreiung ist absolut und hängt weder von der Vertragsdauer noch von der Art der Anlage (Euro- oder Fondsgebundene Versicherung) ab.

Obligatorische Trennung in zwei Abteilungen

Um die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage zu bestimmen, müssen Verträge vor 1983 in zwei getrennte Abteilungen aufgeteilt werden:

Diese Trennung ist obligatorisch für jede Rückkauf- oder Liquidationsoperation des Vertrags.

Jährlicher Freibetrag auf steuerpflichtige Erträge

Ein jährlicher Freibetrag gilt ausschließlich für steuerpflichtige Erträge (zweite Abteilung):

Dieser Freibetrag betrifft ausschließlich Erträge, die ab dem 1. Januar 1998 erworben oder festgestellt wurden (oder ab diesem Datum für fondsgebundene Verträge).

Steuerliche Behandlung der Erträge der zweiten Abteilung

Die Erträge der zweiten Abteilung (Prämien, die ab dem 10. Oktober 2019 gezahlt wurden) unterliegen der Einkommensteuer gemäß den allgemeinen Regeln für Erträge aus beweglichem Kapital. Der steuerliche Entstehungszeitpunkt beginnt ab dem 1. Januar 2020.

Besondere Fälle und Grenzen

Nicht anwendbare Berechnungsbeispiele

Hier werden keine konkreten Beispiele angegeben, da die Regeln deterministisch in Abhängigkeit von den Zahlungsdaten der Prämien und der Generierung der Erträge angewendet werden.

Informationsinhalt, stellt keine persönliche Steuerberatung dar.

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Offizielle Quellen

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