TL;DR: Seit dem 1. Januar 2023 sind die Umsatzschwellen für die Kleinunternehmerregelung bei der Mehrwertsteuer in den Abteilungen Guadeloupe, Martinique und La Réunion an die allgemeinen Schwellen angeglichen, die in Frankreich (Metropole) gelten. Die zuvor in diesen Gebieten geltenden erhöhten Schwellen sind für Geschäfte, deren Steuerentstehungstatbestand ab diesem Datum eintritt, nicht mehr gültig.
Angleichung an die allgemeinen Schwellen
Die Umsatzschwellen für die Kleinunternehmerregelung bei der Mehrwertsteuer in den Überseeabteilungen (Guadeloupe, Martinique, La Réunion) sind nun identisch mit denen der französischen Metropole. Diese Harmonisierung gilt für Geschäfte, deren Steuerentstehungstatbestand ab dem 1. Januar 2023 eintritt.
Ende der erhöhten Schwellen in den Überseeabteilungen
Die erhöhten Schwellen, die speziell in diesen Abteilungen galten, wurden abgeschafft. Sie können nicht mehr als Referenz für die Bestimmung der Berechtigung zur Kleinunternehmerregelung bei der Mehrwertsteuer herangezogen werden.
Anwendungsbereich
Die Angleichung betrifft ausschließlich die Abteilungen Guadeloupe, Martinique und La Réunion. Andere äußerste Randgebiete (z. B. Französisch-Guayana, Mayotte) werden in den verfügbaren Quellen nicht erwähnt.
Praktische Auswirkungen
Um ab dem Jahr 2023 und in den Folgejahren von der Kleinunternehmerregelung zu profitieren, müssen Steuerpflichtige in diesen Überseeabteilungen ihren Umsatz mit den allgemeinen Schwellen vergleichen, genau wie jeder Steuerpflichtige in der Metropole.
Vergleich mit der französischen Metropole
Die allgemeinen Schwellen sind in Artikel 293 B des CGI festgelegt und werden alle drei Jahre aktualisiert. Die genauen Werte sind in der offiziellen Tabelle (BOI-BAREME-000036) zu finden, werden hier jedoch nicht detailliert aufgeführt, da sie in den bereitgestellten Quellen nicht explizit für die Überseeabteilungen bestätigt werden.
Ausschlüsse und Grenzen
Die früheren erhöhten Schwellen gelten nicht mehr für Geschäfte nach dem 1. Januar 2023. In den Quellen werden keine Ausnahmen oder Sonderregelungen für diese Abteilungen erwähnt.
Begriffsklärungen
- Kleinunternehmerregelung: Regelung, die unter bestimmten Umsatzbedingungen von der Zahlung der Mehrwertsteuer befreit.
- Steuerentstehungstatbestand: Zeitpunkt, ab dem die Besteuerung fällig wird (z. B. Lieferung einer Ware, Erbringung einer Dienstleistung).