Welche Umsatzschwellen gelten für die Kleinunternehmerregelung bei der Mehrwertsteuer in den Überseeabteilungen?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 8. September 2026

TL;DR: Seit dem 1. Januar 2023 sind die Umsatzschwellen für die Kleinunternehmerregelung bei der Mehrwertsteuer in den Abteilungen Guadeloupe, Martinique und La Réunion an die allgemeinen Schwellen angeglichen, die in Frankreich (Metropole) gelten. Die zuvor in diesen Gebieten geltenden erhöhten Schwellen sind für Geschäfte, deren Steuerentstehungstatbestand ab diesem Datum eintritt, nicht mehr gültig.

Angleichung an die allgemeinen Schwellen

Die Umsatzschwellen für die Kleinunternehmerregelung bei der Mehrwertsteuer in den Überseeabteilungen (Guadeloupe, Martinique, La Réunion) sind nun identisch mit denen der französischen Metropole. Diese Harmonisierung gilt für Geschäfte, deren Steuerentstehungstatbestand ab dem 1. Januar 2023 eintritt.

Ende der erhöhten Schwellen in den Überseeabteilungen

Die erhöhten Schwellen, die speziell in diesen Abteilungen galten, wurden abgeschafft. Sie können nicht mehr als Referenz für die Bestimmung der Berechtigung zur Kleinunternehmerregelung bei der Mehrwertsteuer herangezogen werden.

Anwendungsbereich

Die Angleichung betrifft ausschließlich die Abteilungen Guadeloupe, Martinique und La Réunion. Andere äußerste Randgebiete (z. B. Französisch-Guayana, Mayotte) werden in den verfügbaren Quellen nicht erwähnt.

Praktische Auswirkungen

Um ab dem Jahr 2023 und in den Folgejahren von der Kleinunternehmerregelung zu profitieren, müssen Steuerpflichtige in diesen Überseeabteilungen ihren Umsatz mit den allgemeinen Schwellen vergleichen, genau wie jeder Steuerpflichtige in der Metropole.

Vergleich mit der französischen Metropole

Die allgemeinen Schwellen sind in Artikel 293 B des CGI festgelegt und werden alle drei Jahre aktualisiert. Die genauen Werte sind in der offiziellen Tabelle (BOI-BAREME-000036) zu finden, werden hier jedoch nicht detailliert aufgeführt, da sie in den bereitgestellten Quellen nicht explizit für die Überseeabteilungen bestätigt werden.

Ausschlüsse und Grenzen

Die früheren erhöhten Schwellen gelten nicht mehr für Geschäfte nach dem 1. Januar 2023. In den Quellen werden keine Ausnahmen oder Sonderregelungen für diese Abteilungen erwähnt.

Begriffsklärungen

Informationsinhalt, stellt keine persönliche Steuerberatung dar.

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Offizielle Quellen

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