Welche Umsatzsteuer-Freibetragsgrenzen gelten für Anwälte in Frankreich?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 8. September 2026

TLDR: Anwälte mit Sitz in Frankreich profitieren von einem Umsatzsteuer-Freibetrag, wenn ihr Umsatz – bewertet nach Artikel 293 D des CGI – die in Artikel 293 B des CGI festgelegten Grenzen nicht überschreitet. Diese Grenzen unterscheiden sich je nachdem, ob es sich um Tätigkeiten handelt, die zur regulierten Anwaltstätigkeit gehören, oder um andere Tätigkeiten. Der Freibetrag gilt nur für Leistungen, die in Frankreich und im Rahmen dieser regulierten Tätigkeit erbracht werden.

Rechtsgrundlage und Anwendungsbereich

Der Umsatzsteuer-Freibetrag für Anwälte ist in Artikel 293 B des CGI, insbesondere in I bis, geregelt. Betroffen sind Anwälte, Anwälte beim Staatsrat und beim Kassationshof sowie andere vergleichbare Berufe. Die Umsatzgrenzen sind für Tätigkeiten im Rahmen der regulierten Anwaltstätigkeit und für andere Tätigkeiten unterschiedlich.

Umsatzgrenzen

Die anwendbaren Grenzen, bewertet nach den Bedingungen von Artikel 293 D des CGI, betragen:

Ausschlüsse bei der Umsatzberechnung

Nicht in die Berechnung der Grenzen einbezogen werden:

Überschreitung der Grenzen und Pflichten

Wird der Umsatz überschritten, der in III von Artikel 293 B des CGI festgelegt ist, wird der Anwalt ab dem ersten Tag des Monats, in dem die Grenze überschritten wurde, umsatzsteuerpflichtig. Zahlungseingänge für vor diesem Datum erbrachte Leistungen unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Anwälte können korrigierte Honorarnoten für die im Überschreitungsmonat nicht vorher besteuerten Leistungen ausstellen.

Folgen des Freibetrags

Anwälte, die den Freibetrag in Anspruch nehmen:

Erklärungspflichten

Anwälte mit Umsatzsteuer-Freibetrag haben keine spezifischen Erklärungspflichten in Bezug auf die Umsatzsteuer, außer der in Artikel VII-A § 260 des BOI-TVA-DECLA-40-20 genannten. Sie unterliegen weiterhin den Erklärungspflichten für andere Steuern.

Informationsinhalt, keine persönliche Steuerberatung.

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Offizielle Quellen

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