Welche Verfahren und Unterlagen sind für die Deklaration von Einnahmen in Fremdwährung erforderlich?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 2. September 2026

TLDR: In Frankreich ansässige oder niedergelassene Steuerpflichtige müssen Einnahmen in Fremdwährung unter Einhaltung spezifischer Pflichten deklarieren: Meldung von Auslandsconti, Übermittlung der Buchhaltungsunterlagen in Euro und auf Französisch sowie Verwendung dedizierter Felder für Fremdwährungsbeträge. Gesellschaften müssen für Einnahmen aus ausländischen Quellen das Formular 2066-SD ausfüllen.

Wer ist betroffen

Natürliche Personen, Vereine und nicht gewerbliche Gesellschaften mit Wohnsitz oder Sitz in Frankreich sind verpflichtet, Konten zu melden, die im Ausland eröffnet, gehalten, genutzt oder geschlossen wurden. Diese Pflicht gilt bei der Deklaration der Einnahmen oder Ergebnisse.

Steuerpflichtige müssen zudem freiwillig steuerfreie Einnahmen melden, die in die Berechnung des effektiven Steuersatzes einfließen.

Format und Übermittlungsmodalitäten

Die Datei mit den Buchungssätzen kann in Papierform oder digital übermittelt werden, gemäß Artikel A. 47 A-1 des Livre des Procédures Fiscales (LPF). Akzeptierte Formate sind flache Dateien (Text) oder strukturierte Dateien (XML), entsprechend den technischen Spezifikationen, die auf www.impots.gouv.fr veröffentlicht sind.

Erforderliche Unterlagen und Informationen

Die Buchhaltungsunterlagen müssen in Euro und in französischer Sprache erstellt werden. In der Datei mit den Buchungssätzen muss der in Fremdwährung angegebene Betrag aus dem Beleg in das Feld "Montantdevise" übertragen werden, während die Felder "Debit" und "Credit" in Euro auszufüllen sind. Falls nur der Betrag in Fremdwährung in der Buchhaltung erfasst wurde, müssen die Felder "Debit" und "Credit" mit dem Wert Null ausgefüllt werden.

Spezifische Module

Gesellschaften, die Einnahmen aus ausländischen Quellen erhalten, die in einem ausländischen Staat oder einem Überseegebiet vereinnahmt werden, müssen das ergänzende Formular Nr. 2066-SD (CERFA Nr. 11087) ausfüllen.

Aufbewahrungs- und Nachweispflichten

Steuerpflichtige müssen auf Anfrage der Steuerbehörde die Belege für die Steuervergünstigungen, von denen sie profitieren, vorlegen können.

Umrechnung der Beträge

Für Transaktionen in Fremdwährung muss die Umrechnung mit dem von der Europäischen Zentralbank für das betreffende Jahr angegebenen durchschnittlichen Jahreswechselkurs erfolgen.

Informationsinhalt, stellt keine persönliche Steuerberatung dar.

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Offizielle Quellen

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