Welche Zugangsmodalitäten gelten für die europäische Dienstleistungsmeldung?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 31. August 2026

Zusammenfassung: Die europäische Dienstleistungsmeldung (DES) ist für Selbstständige in Frankreich verpflichtend, die Dienstleistungen für mehrwertsteuerpflichtige Empfänger in anderen EU-Mitgliedstaaten erbringen. Der Zugang erfolgt über den DES-TeleService auf dem Portal der französischen Zollbehörden, mit Ausnahme von Steuerpflichtigen im Rahmen der Basisbefreiung, die das Formular CERFA Nr. 13964 verwenden können.

Wer ist zur Abgabe der DES verpflichtet?

Die europäische Dienstleistungsmeldung muss von natürlichen oder juristischen Personen abgegeben werden, die drei kumulative Bedingungen erfüllen:

  1. In Frankreich den Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit, eine feste Niederlassung oder den Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.
  2. Dienstleistungen für einen mehrwertsteuerpflichtigen Empfänger erbringen, der in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig ist.
  3. Die Dienstleistung muss gemäß den Mehrwertsteuer-Ortsregeln im Mitgliedstaat des Auftraggebers lokalisiert sein.

Ausgenommen von der Pflicht sind:

Zugang zum DES-TeleService

Für den Online-Zugang zur Meldung sind folgende Voraussetzungen erforderlich:

  1. Eine gültige französische Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer besitzen.
  2. Das Portal der französischen Zollbehörden (www.douane.gouv.fr) nutzen, wo sowohl die direkte Eingabe (Online-Erfassung, DTI-Modus) als auch der XML-Datei-Import (DTI+-Modus) verfügbar sind.

Der TeleService bietet ein Simulationsmodul, um die Richtigkeit der Daten vor dem Absenden zu überprüfen, und ermöglicht die automatische Archivierung der eingereichten Meldungen.

Abgabemodalitäten: Online oder Papierform

Online-Verfahren (standardmäßig verpflichtend)

Die Meldung muss über den DES-TeleService eingereicht werden, wobei zwei Optionen zur Verfügung stehen:

Papierverfahren (Ausnahmefall)

Nur für Steuerpflichtige im Basisbefreiungsregime (Art. 293 B CGI), die stattdessen das Formular CERFA Nr. 13964 verwenden können, verfügbar auf entreprendre.service-public.fr.

Inhalt der Meldung

Die DES muss folgende Angaben enthalten:

  1. Daten des Dienstleistungserbringers:

    • Französische Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer.
    • Vollständige Adresse sowie Firmenname oder gesellschaftliche Bezeichnung.
  2. Referenzzeitraum der Meldung (quartalsweise für Sonderregime).

  3. Daten des EU-Auftraggebers:

    • Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer des Auftraggebers im Zielland.
  4. Gemeldete Beträge:

    • Steuerpflichtiger Gesamtbetrag (ohne MwSt.) der Dienstleistungen, für die der Auftraggeber die Steuer im Mitgliedstaat schuldet, auf den nächsten Euro gerundet.
    • Eventuelle Anzahlungen für Dienstleistungen, die der Selbstveranlagung unterliegen.
  5. Handelsmäßige Berichtigungen (Rabatte, Gutschriften):

    • Können pro Auftraggeber in einer einzigen Zeile zusammengefasst werden, wobei der Nettosaldo zwischen positiven und negativen Beträgen anzugeben ist.

Fristen und Korrekturen

Ausnahmen und Sonderfälle

Nicht zur Abgabe der DES verpflichtet sind Steuerpflichtige, die folgende Dienstleistungen erbringen:

*Hinweis: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken und stellt keine individuelle Steuerberatung dar.*

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Offizielle Quellen

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