TLDR: Steuern und Sozialabgaben sind Pflichtabgaben mit unterschiedlichen Zwecken. Sozialabgaben finanzieren Sozialleistungen und sind abzugsfähig, während Steuern eine fiskalische Abgabe ohne direkte Gegenleistung darstellen. Für Kleinunternehmer (micro-entrepreneurs) verringern die obligatorischen Sozialabgaben die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage.
Unterschiede in Natur und Zweck
Steuern und Sozialabgaben folgen unterschiedlichen Logiken. Sozialabgaben finanzieren den sozialen Schutz und decken Risiken wie Krankheit, Mutterschaft, Invalidität, Alter und Familie ab. Sie werden prozentual auf das Berufseinkommen berechnet, und ihre Zahlung ist obligatorisch, um Anspruch auf Sozialleistungen zu haben. Die Einkommensteuer (impôt sur le revenu) ist eine allgemeine Abgabe, die die staatlichen Ressourcen speist, ohne dem Steuerzahler eine direkte Gegenleistung zu bieten. Für Kleinunternehmer wird die Steuer auf das Einkommen nach Abzug der abzugsfähigen Sozialabgaben erhoben.
Pflichten für Kleinunternehmer
Kleinunternehmer müssen sowohl die Einkommensteuer als auch die obligatorischen Sozialabgaben erklären und zahlen. Die Sozialabgaben müssen dokumentiert werden, um abzugsfähig zu sein: Es ist notwendig, die Zahlungsbelege aufzubewahren, da nur die im Steuerjahr tatsächlich gezahlten Beträge abgesetzt werden können. Dies gilt sowohl für die Grundabgaben als auch für zusätzliche Abgaben, sofern sie durch gesetzliche Regelungen vorgeschrieben sind.
Grenzen und Bedingungen der Abzugsfähigkeit
Nicht alle von Kleinunternehmern gezahlten Sozialabgaben sind abzugsfähig. Der Abzug ist ausschließlich gesetzlich vorgeschriebenen Sozialabgaben vorbehalten, die die grundlegenden sozialen Risiken abdecken und in einigen Fällen auch zusätzliche, durch tarifvertragliche Regelungen auferlegte Abgaben. Freiwillige Abgaben an nicht obligatorische Sozialkassen oder Versicherungssysteme sind nicht abzugsfähig.
Wechselwirkung zwischen Sozialabgaben und Einkommensteuer
Der Abzug der Sozialabgaben ist an ihren obligatorischen Charakter und die tatsächliche Zahlung im betreffenden Steuerjahr gebunden. Für Kleinunternehmer im Pauschalsteuerregime (micro-fiscal) erfolgt der Abzug automatisch über einen Pauschalabschlag, während im Realsplitting-Regime (réel) jede Position in der Steuererklärung nachgewiesenen werden muss.
Praktische Beispiele
Obligatorische Sozialabgaben, wie z. B. für Krankheit, Alter und Invalidität, sind abzugsfähig, wenn sie an gesetzliche Systeme gezahlt werden. Freiwillige Abgaben, wie private Versicherungspolicen, sind nicht abzugsfähig. Die Abzugsfähigkeit wird durch Art. 154 bis des CGI geregelt, der die Kriterien für nicht angestellte Arbeitnehmer, zu denen auch Kleinunternehmer zählen, festlegt.
Erforderliche Unterlagen
Um Sozialabgaben abzusetzen, müssen die Zahlungsbelege aufbewahrt werden. Nur die im Steuerjahr tatsächlich gezahlten Beträge können geltend gemacht werden. Dies gilt sowohl für Grundabgaben als auch für zusätzliche Abgaben, sofern sie durch gesetzliche Regelungen vorgeschrieben sind.
Anwendbare Steuerregime
Kleinunternehmer können zwischen dem Pauschalsteuerregime (micro-fiscal) und dem Realsplitting-Regime (réel) wählen. Im Pauschalsteuerregime erfolgt der Abzug der Sozialabgaben automatisch über einen Pauschalabschlag. Im Realsplitting-Regime müssen alle Positionen in der Steuererklärung belegt werden, um die gezahlten Sozialabgaben absetzen zu können.