Welches Mehrwertsteuersystem gilt für Landwirte in Frankreich?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 30. August 2026

TL;DR: Landwirte in Frankreich unterliegen zwei verschiedenen Mehrwertsteuersystemen: dem allgemeinen System für nicht-landwirtschaftliche Tätigkeiten und dem vereinfachten landwirtschaftlichen System (RSA) für reine landwirtschaftliche Tätigkeiten, wobei die Umsatzgrenzen die Verpflichtung oder Option zur Teilnahme bestimmen.

Auf Landwirte anwendbare Mehrwertsteuersysteme

Landwirte in Frankreich unterliegen je nach Art ihrer Tätigkeit zwei verschiedenen Mehrwertsteuersystemen. Das allgemeine Mehrwertsteuersystem gilt für nicht-landwirtschaftliche Tätigkeiten, während das vereinfachte landwirtschaftliche System (RSA) für reine landwirtschaftliche Tätigkeiten Anwendung findet. Das RSA wird verpflichtend, wenn die jährlichen Einnahmen 46.000 € übersteigen. Bei geringeren Einnahmen ist die Teilnahme am RSA optional. Landwirte mit jährlichen Einnahmen von höchstens 5.300 €, die mindestens 80 % ihres Gesamteinkommens aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit beziehen, sind von der Mehrwertsteuer befreit.

Im RSA enthaltene und ausgenommene Tätigkeiten

Das RSA umfasst traditionelle landwirtschaftliche Tätigkeiten sowie bestimmte Erstverarbeitungstätigkeiten, wie die Käseherstellung, die Weinbereitung oder die Verpackung von Früchten, sofern diese mit modernen, aber in der Landwirtschaft üblichen Materialien durchgeführt werden. Tätigkeiten, die nicht als landwirtschaftlich gelten, wie die Verarbeitung fremder Produkte oder nicht mit der Landwirtschaft verbundene Dienstleistungen, unterliegen dem allgemeinen Mehrwertsteuersystem.

Meldepflichten und Rechnungsstellung

Landwirte, die dem RSA unterliegen, müssen eine jährliche Mehrwertsteuererklärung bis zum zweiten Werktag nach dem 1. Mai einreichen. Sie können sich auch für vierteljährliche Erklärungen entscheiden. Bei der Rechnungsstellung müssen Landwirte, die dem RSA unterliegen, Rechnungen nach den allgemeinen Regeln ausstellen, es wird jedoch toleriert, dass Kunden die Rechnungen an ihrer Stelle erstellen, entsprechend den Gepflogenheiten des landwirtschaftlichen Sektors.

Jährliche Pauschalsteuer

Landwirte, die dem RSA unterliegen, müssen eine jährliche Pauschalsteuer zahlen, die sich aus einem Festbetrag zwischen 76 € und 92 € und einem variablen Teil von 0,19 % des Umsatzes bis zu 370.000 € sowie 0,05 % für den darüber hinausgehenden Teil zusammensetzt. Diese Steuer wird auf der Grundlage des Umsatzes des Vorjahres berechnet.

Fristen und Zahlungsmodalitäten

Die Frist für die jährliche Mehrwertsteuererklärung im RSA-System endet am zweiten Werktag nach dem 1. Mai. Falls das Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, muss die Erklärung bis zum fünften Tag des fünften Monats nach Ende des Geschäftsjahres eingereicht werden.

Informationsinhalt, stellt keine individuelle Steuerberatung dar.

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Offizielle Quellen

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