Welches steuerliche Referenzeinkommen gilt für die Befreiung von der Grundsteuer?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 9. September 2026

TLDR: Für die Grundsteuerbefreiung für Steuerpflichtige über 75 Jahre muss Ihr steuerliches Referenzeinkommen des Vorjahres niedriger oder gleich dem im I des Artikels 1417 des CGI vorgesehenen Grenzwert sein. Der genaue Betrag hängt vom Steuerjahr ab und ist in den verfügbaren Informationen nicht angegeben.

Welche Grenze des steuerlichen Referenzeinkommens müssen Sie einhalten?

Sie müssen über ein steuerliches Referenzeinkommen des Vorjahres verfügen, das den im I des Artikels 1417 des französischen Steuergesetzbuchs (CGI) festgelegten Grenzwert nicht überschreitet.

Hier kann kein Betrag in Euro angegeben werden: Die verfügbaren Informationen nennen nicht die für das betreffende Steuerjahr geltende Grenze. Die Schwellenwerte werden jedes Jahr entsprechend der ersten Stufe des Einkommensteuertarifs angepasst.

Welches steuerliche Referenzeinkommen wird berücksichtigt?

Das steuerliche Referenzeinkommen entspricht dem Nettobetrag der Einkünfte und Veräußerungsgewinne, die für die Festsetzung der Einkommensteuer für das Vorjahr berücksichtigt werden. Bestimmte steuerbefreite Einkünfte, Freibeträge, der Abgeltungsteuer unterliegende Einkünfte und abzugsfähige Aufwendungen können gemäß den Bestimmungen von Artikel 1417, IV, des CGI ebenfalls berücksichtigt werden.

Welche Voraussetzungen gelten für die Befreiung?

Um diese Grundsteuerbefreiung für bebaute Grundstücke in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie:

Die Befreiung betrifft das von Ihnen bewohnte Gebäude. Sie kann auch eine Wohnung betreffen, die gemeinschaftliches Eigentum oder Eigengut Ihres über 75 Jahre alten Ehegatten oder PACS-Partners ist, unter den in den Rechtsvorschriften vorgesehenen Bedingungen.

Warum variiert der Betrag je nach Jahr?

Die Grenze des steuerlichen Referenzeinkommens wird jedes Jahr aktualisiert. Sie müssen daher die dem betreffenden Steuerjahr entsprechende Grenze überprüfen und nicht automatisch einen für ein anderes Jahr verwendeten Betrag anwenden.

Die verfügbaren Informationen bestätigen das geltende Kriterium, ermöglichen jedoch nicht die Angabe des konkreten Betrags der Grenze.

Informativer Inhalt, stellt keine persönliche Steuerberatung dar.

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Offizielle Quellen

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