Zusammenfassung: Jede natürliche oder juristische Person mit Sitz in Frankreich (außerhalb der Überseeabteilungen) oder die Dienstleistungen für einen in der EU ansässigen Steuerpflichtigen erbringt, kann die DES einreichen. Auch ein bevollmächtigter Dritter kann dies tun.
Wer ist von der Verpflichtung betroffen?
Die Europäische Dienstleistungsmeldung (DES) muss von jeder natürlichen oder juristischen Person unterzeichnet werden, die eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
- In Frankreich außerhalb der Überseeabteilungen (DOM) den Sitz ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit, eine feste Niederlassung, ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Eine Dienstleistung für einen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässigen Steuerpflichtigen erbringt, bei dem dieser den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit, eine feste Niederlassung, seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Eine Dienstleistung erbringt, deren Ort sich in einem anderen EU-Mitgliedstaat befindet, und zwar gemäß dem allgemeinen Territorialitätsprinzip.
Wer kann die Meldung einreichen?
Die DES kann erstellt und eingereicht werden:
- Von der betroffenen Person selbst (natürliche oder juristische Person, die die oben genannten Kriterien erfüllt).
- Von einem bevollmächtigten Dritten, der von der betroffenen Person beauftragt wurde.
Ausnahmen und Präzisierungen
Steuerpflichtige mit Sitz in einer Überseeabteilung (DOM) sind nicht verpflichtet, eine DES einzureichen, selbst wenn sie die anderen Bedingungen erfüllen.
Von der Meldepflicht ausgenommen sind Dienstleistungen, deren Territorialität nicht nach der allgemeinen Regel des Ortes des Leistungsempfängers bestimmt wird (Artikel 44 der Richtlinie 2006/112/EG).
Einreichungsmodalitäten
Die DES muss ab dem ersten Euro der betroffenen Dienstleistung eingereicht werden. Sie kann eingereicht werden:
- Online über den DES-TeleService, der auf dem Portal www.douane.gouv.fr verfügbar ist.
- In Papierform, nur für Dienstleister, die von der Befreiung von der Steuerbemessungsgrundlage (Artikel 293 B des CGI) profitieren, unter Verwendung des Formulars CERFA Nr. 13964.
Inhalt der Meldung
Die DES muss folgende Informationen enthalten:
- Identifikationsnummer des Dienstleisters.
- Adresse und Firmenname des Dienstleisters.
- Referenzzeitraum der Meldung.
- Identifikationsnummer des Leistungsempfängers in dem Mitgliedstaat, in dem die Dienstleistung steuerpflichtig ist.
- Für jeden Leistungsempfänger der Gesamtbetrag (ohne MwSt.) in Euro der erbrachten Dienstleistungen oder der erhaltenen Anzahlungen.