Wer kann die Europäische Dienstleistungsmeldung (DES) einreichen?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 4. September 2026

Zusammenfassung: Jede natürliche oder juristische Person mit Sitz in Frankreich (außerhalb der Überseeabteilungen) oder die Dienstleistungen für einen in der EU ansässigen Steuerpflichtigen erbringt, kann die DES einreichen. Auch ein bevollmächtigter Dritter kann dies tun.

Wer ist von der Verpflichtung betroffen?

Die Europäische Dienstleistungsmeldung (DES) muss von jeder natürlichen oder juristischen Person unterzeichnet werden, die eine der folgenden Bedingungen erfüllt:

Wer kann die Meldung einreichen?

Die DES kann erstellt und eingereicht werden:

Ausnahmen und Präzisierungen

Steuerpflichtige mit Sitz in einer Überseeabteilung (DOM) sind nicht verpflichtet, eine DES einzureichen, selbst wenn sie die anderen Bedingungen erfüllen.

Von der Meldepflicht ausgenommen sind Dienstleistungen, deren Territorialität nicht nach der allgemeinen Regel des Ortes des Leistungsempfängers bestimmt wird (Artikel 44 der Richtlinie 2006/112/EG).

Einreichungsmodalitäten

Die DES muss ab dem ersten Euro der betroffenen Dienstleistung eingereicht werden. Sie kann eingereicht werden:

Inhalt der Meldung

Die DES muss folgende Informationen enthalten:

Informationsinhalt, stellt keine persönliche Steuerberatung dar.

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Offizielle Quellen

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