Wer muss die Ungültigerklärung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) beantragen?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 4. September 2026

TL;DR: Der Steuerpflichtige, der keine Umsätze mehr tätigt, für die eine Umsatzsteuer-Identifikation verpflichtend ist, muss selbst die Ungültigerklärung seiner USt-IdNr. beim zuständigen Service des impôts des entreprises (SIE) beantragen.

Wer ist von dieser Verpflichtung betroffen?

Die Verpflichtung, die Ungültigerklärung zu beantragen, obliegt ausschließlich dem Steuerpflichtigen, der seine Tätigkeit oder alle Umsätze eingestellt hat, die die Vergabe einer USt-IdNr. rechtfertigen. Dazu gehören Fälle, in denen der Steuerpflichtige keine innergemeinschaftlichen Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren oder Entnahmen aus einem Aussetzungsverfahren mehr durchführt, die eine Identifikation erfordern.

Wann muss gehandelt werden?

Der Antrag muss gestellt werden, sobald der Steuerpflichtige keine Umsätze mehr tätigt, die eine Identifikationspflicht begründen. Es gibt keine Toleranzfrist oder spezifische Frist: Die Ungültigerklärung muss unverzüglich beantragt werden.

An wen wenden?

Der zuständige Service des impôts des entreprises (SIE) ist der einzige Ansprechpartner für dieses Verfahren. An ihn muss sich der Steuerpflichtige wenden, um das Verfahren zur Ungültigerklärung der Nummer in der Datenbank der gemeinschaftlichen Steuerpflichtigen einzuleiten.

Besonderheiten und Ausnahmen

Die Ungültigerklärung betrifft nicht Steuerpflichtige, die weiterhin Umsätze tätigen, die den Erhalt der Nummer rechtfertigen (z. B. Rest- oder gelegentliche Aktivitäten). Nicht steuerpflichtige juristische Personen oder nicht steuerpflichtige Steuerpflichtige müssen keine Ungültigerklärung beantragen, wenn sie nie identifiziert wurden.

Folgen einer Unterlassung

Verfahren und Modalitäten

Der Antrag wird direkt beim SIE gestellt. In den verfügbaren Quellen sind keine spezifischen Modalitäten (online oder schriftlich) vorgeschrieben, aber der Steuerpflichtige muss sicherstellen, dass der Antrag formell und nachvollziehbar eingereicht wird.

Informationsinhalt, stellt keine persönliche Steuerberatung dar.

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Offizielle Quellen

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