Wer muss Einkünfte in Fremdwährung deklarieren?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 29. August 2026

Zusammenfassung: In Frankreich müssen steuerlich ansässige Personen alle Einkünfte, einschließlich solcher in Fremdwährung, in Euro umgerechnet deklarieren. Nichtansässige müssen nur in Frankreich erzielte Einkünfte deklarieren, auch wenn sie in Fremdwährung vorliegen, mit einer Mindestbesteuerung von 20 %.

Deklarationspflicht für steuerlich Ansässige

Natürliche Personen mit steuerlichem Wohnsitz in Frankreich müssen alle Einkünfte deklarieren, auch solche, die in Fremdwährung erzielt wurden. Dazu gehören Gehälter, Renten, Mieteinnahmen und Kapitalerträge. Die Umrechnung in Euro muss zum Wechselkurs des Tages des Eingangs oder unter Verwendung des durchschnittlichen Jahreskurses der betreffenden Währung erfolgen.

Deklarationspflicht für steuerlich Nichtansässige

Personen ohne steuerlichen Wohnsitz in Frankreich müssen nur in Frankreich erzielte Einkünfte deklarieren, selbst wenn diese in Fremdwährung vorliegen. Diese Einkünfte unterliegen einer Mindestbesteuerung von 20 % (oder 14,4 % für die Überseedépartements), sofern kein niedrigerer globaler Durchschnittssteuersatz nachgewiesen wird.

Umrechnung von Einkünften in Fremdwährung

Einkünfte in Fremdwährung müssen für die Deklaration in Euro umgerechnet werden. Die Umrechnung kann zum Wechselkurs des Tages des Eingangs oder unter Verwendung des durchschnittlichen Jahreskurses der Währung erfolgen. Für nicht in Euro umgerechnete Beträge in der Buchhaltung muss in den Feldern „Soll“ und „Haben“ ein Betrag von null angegeben werden, während der ursprüngliche Betrag im Feld „Fremdwährungsbetrag“ einzutragen ist.

Nachweise

Steuerpflichtige müssen für Einkünfte in Fremdwährung Nachweise erbringen, wie beglaubigte Kopien der Steuererklärungen des Wohnsitzstaates, Kontoauszüge, Gehalts- oder Rentenbescheinigungen sowie Mietverträge.

Effektiver Steuersatz und Steuergutschriften

Nichtansässige können die Anwendung des effektiven Steuersatzes beantragen, der sich aus der Anwendung des progressiven Tarifs auf die Gesamtheit ihrer in- und ausländischen Einkünfte ergibt. Dies kann eine übermäßige Besteuerung vermeiden, wenn die französischen Einkünfte nur einen Teil der Gesamteinkünfte ausmachen. Steuergutschriften für im Ausland gezahlte Steuern können ebenfalls geltend gemacht werden, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Sanktionen und Kontrollen

Bei Nichtdeklaration oder falscher Deklaration von Einkünften in Fremdwährung können Steuerpflichtige Sanktionen und Steuerprüfungen ausgesetzt sein. Daher ist es entscheidend, die Deklarationspflichten einzuhalten, um Strafen zu vermeiden.

*Informationsinhalt, stellt keine individuelle Steuerberatung dar.*

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Offizielle Quellen

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