Wie ändert man den Familienstand (Heirat, PACS, Geburt) während des Jahres?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 26. August 2026

Zusammenfassung: Eine Änderung des Familienstands (Heirat, PACS, Geburt) muss innerhalb von 60 Tagen nach dem Ereignis gemeldet werden. Das Verfahren ist verpflichtend, um den Quellensteuersatz (taux de prélèvement à la source) zu aktualisieren, führt aber zu keinen Sanktionen. Die Meldung erfolgt online über das Portal impots.gouv.fr.

Wer muss die Änderung melden

Die Änderung muss gemeldet werden, wenn:

Sie müssen die Heirat nicht erneut melden, wenn Sie bereits am 1. Januar des Heiratsjahres durch einen PACS verbunden waren. Wenn beide Partner/Ehegatten dem Standardsteuersatz (taux par défaut) unterliegen, führt die Meldung nicht automatisch zu einer Anpassung des Satzes.

Wie melden: Verfahren und erforderliche Informationen

Die Meldung erfolgt online über das Portal der Steuerbehörde. Eine papierbasierte Meldung ist nicht möglich.

Erforderliche Daten für Heirat oder PACS

Erforderliche Daten für eine Geburt oder Adoption

Fristen für die Meldung

Die Änderung muss innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum des Ereignisses gemeldet werden. Wenn innerhalb von 60 Tagen mehrere aufeinanderfolgende Änderungen eintreten, beginnt die Frist mit dem Datum des letzten Ereignisses. Eine verspätete Meldung wird nicht sanktioniert, verhindert jedoch die Beantragung einer Anpassung des Quellensteuersatzes.

Auswirkungen der Änderung auf die Besteuerung

Aktualisierung des Quellensteuersatzes (taux de prélèvement à la source)

Der neue Satz gilt:

Abwärtsanpassung des Quellensteuersatzes

Um den Satz zu senken, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Die Änderung des Familienstands wurde innerhalb von 60 Tagen gemeldet.
  2. Es muss nachgewiesen werden, dass die geschätzten Einkommen für das laufende Jahr (N) um mehr als 5 % von der ohne Anpassung berechneten Quellensteuer abweichen.

Besonderer Fall: Scheidung oder Trennung

Bei Auflösung der Bindung wird die Quellensteuer auf der Grundlage der gesamten Jahreseinkünfte des Melders berechnet, unabhängig vom tatsächlichen Trennungsdatum.

Informationsinhalt, stellt keine individuelle Steuerberatung dar.

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Offizielle Quellen

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