Zusammenfassung: Eine Änderung des Familienstands (Heirat, PACS, Geburt) muss innerhalb von 60 Tagen nach dem Ereignis gemeldet werden. Das Verfahren ist verpflichtend, um den Quellensteuersatz (taux de prélèvement à la source) zu aktualisieren, führt aber zu keinen Sanktionen. Die Meldung erfolgt online über das Portal impots.gouv.fr.
Wer muss die Änderung melden
Die Änderung muss gemeldet werden, wenn:
- Sie heiraten oder einen PACS abschließen.
- In Ihrer Familie eine Geburt oder Adoption stattfindet.
Sie müssen die Heirat nicht erneut melden, wenn Sie bereits am 1. Januar des Heiratsjahres durch einen PACS verbunden waren. Wenn beide Partner/Ehegatten dem Standardsteuersatz (taux par défaut) unterliegen, führt die Meldung nicht automatisch zu einer Anpassung des Satzes.
Wie melden: Verfahren und erforderliche Informationen
Die Meldung erfolgt online über das Portal der Steuerbehörde. Eine papierbasierte Meldung ist nicht möglich.
Erforderliche Daten für Heirat oder PACS
- Vollständige persönliche Daten der Ehegatten oder Partner.
- Von jedem Mitglied des neuen Haushalts im Vorjahr erklärte Einkommen.
Erforderliche Daten für eine Geburt oder Adoption
- Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort des Kindes.
- Verwandtschaftsverhältnis (lien de parenté) zum Melder.
Fristen für die Meldung
Die Änderung muss innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum des Ereignisses gemeldet werden. Wenn innerhalb von 60 Tagen mehrere aufeinanderfolgende Änderungen eintreten, beginnt die Frist mit dem Datum des letzten Ereignisses. Eine verspätete Meldung wird nicht sanktioniert, verhindert jedoch die Beantragung einer Anpassung des Quellensteuersatzes.
Auswirkungen der Änderung auf die Besteuerung
Aktualisierung des Quellensteuersatzes (taux de prélèvement à la source)
Der neue Satz gilt:
- Bis zum 31. August des Folgejahres (N+1), wenn nicht die getrennte Besteuerung gewählt wird.
- Bis zum 31. August des übernächsten Jahres (N+2), wenn für das Jahr der Änderung die getrennte Besteuerung gewählt wird.
Abwärtsanpassung des Quellensteuersatzes
Um den Satz zu senken, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Änderung des Familienstands wurde innerhalb von 60 Tagen gemeldet.
- Es muss nachgewiesen werden, dass die geschätzten Einkommen für das laufende Jahr (N) um mehr als 5 % von der ohne Anpassung berechneten Quellensteuer abweichen.
Besonderer Fall: Scheidung oder Trennung
Bei Auflösung der Bindung wird die Quellensteuer auf der Grundlage der gesamten Jahreseinkünfte des Melders berechnet, unabhängig vom tatsächlichen Trennungsdatum.