Wie beantragen Sie die Begrenzung der Grundsteuer für den Hauptwohnsitz anhand der Einkünfte?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 9. September 2026

TLDR: Sie müssen einen Einspruch beim Finanzamt am Ort einlegen, an dem sich die Immobilie befindet. Wenn Sie die Voraussetzungen hinsichtlich Einkünften und Hauptwohnsitz erfüllen, kann die Steuerermäßigung den Anteil der Grundsteuer auf bebaute Grundstücke abdecken, der 50 % der gesetzlich berücksichtigten Einkünfte übersteigt.

Was ist das Prinzip der Begrenzung?

Die Begrenzung betrifft den Grundsteuerbetrag für bebaute Grundstücke, der auf Ihren Hauptwohnsitz entfällt. Sie kann zu einer Steuerermäßigung führen, das heißt zu einer Verringerung des Steuerbetrags, wenn dieser 50 % der Einkünfte übersteigt, die gemäß Artikel 1391 B ter des Allgemeinen Steuergesetzbuchs (CGI) bestimmt werden.

Der berücksichtigte Steuerbetrag umfasst den Hauptwohnsitz und dessen Nebenanlagen sowie die gesetzlich vorgesehenen Zusatzsteuern. Die Müllabfuhrgebühr und die Grundsteuer auf unbebaute Grundstücke werden bei dieser Begrenzung nicht berücksichtigt.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Ihre Einkünfte dürfen den in II von Artikel 1417 des CGI vorgesehenen Höchstbetrag nicht überschreiten. Der geltende Betrag hängt insbesondere von der Anzahl der Familienquotientenanteile und vom Ort der Besteuerung ab. Die verfügbaren Quellen ermöglichen keine Angabe des aktualisierten Höchstbetrags für das Jahr Ihres Antrags.

Der Hauptwohnsitz ist die Wohnung, in der Sie gewöhnlich und tatsächlich wohnen und in der sich der Mittelpunkt Ihrer beruflichen und materiellen Interessen befindet. Im Sinne dieser Regelung können Sie nur einen Hauptwohnsitz haben.

Die Begrenzung gilt nicht, wenn Sie für das Jahr vor dem Jahr der Grundsteuerveranlagung der Immobilienvermögensteuer (IFI) unterliegen.

Welche Einkünfte und welche Anteile müssen Sie berücksichtigen?

Für die Beurteilung Ihres Anspruchs auf die Begrenzung müssen Sie das Referenzsteuereinkommen des Jahres vor dem Jahr der Grundsteuerveranlagung berücksichtigen, nachdem die in Artikel 1391 B ter des CGI vorgesehenen Korrekturen angewendet wurden.

Die Anzahl der Familienquotientenanteile entspricht den für Ihre Einkommensteuer berücksichtigten Anteilen. Wenn die Grundsteuer auf den Namen mehrerer Steuerpflichtiger aus unterschiedlichen Steuerhaushalten festgesetzt wird, werden die Einkünfte und die Anteile nach den für diese Situation geltenden besonderen Regeln bestimmt.

Wie legen Sie Ihren Einspruch ein?

Sie müssen Ihren Einspruch an das Finanzamt am Ort richten, an dem sich die betreffende Immobilie befindet. Er muss den in den Artikeln R*197-1 und folgenden des Buchs der Steuerverfahrensordnung vorgesehenen Formvorschriften entsprechen.

Sie müssen ihn innerhalb der in Artikel R*196-2 desselben Buchs vorgesehenen Frist einreichen. Die verfügbaren Quellen präzisieren die konkrete Dauer dieser Frist nicht: Sie müssen daher diese Bestimmung heranziehen, um die für Ihre Situation geltende Frist zu bestimmen.

Wie wird die Steuerermäßigung berechnet?

Die theoretische Steuerermäßigung entspricht dem Anteil des Grundsteuerbetrags für bebaute Grundstücke, erhöht um die Zusatzsteuern, der 50 % der berücksichtigten Einkünfte übersteigt.

Dieser Betrag wird anschließend um das Produkt aus der steuerpflichtigen Nettobemessungsgrundlage und der Differenz zwischen dem für das Veranlagungsjahr geltenden Gesamtsatz der Grundsteuer auf bebaute Grundstücke und dem im Jahr 2011 festgestellten Gesamtsatz verringert. Dieser Mechanismus betrifft Veranlagungen, die ab 2012 festgesetzt wurden.

Die so vorgesehene Verringerung wird nicht angewendet, wenn sie weniger als 15 Euro beträgt.

Informativer Inhalt, stellt keine persönliche Steuerberatung dar.

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