Wie benennt man einen steuerlichen Vertreter für die Umsatzsteuerpflichten in Frankreich für Unternehmen außerhalb der EU?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 8. September 2026

Zusammenfassung: Unternehmen außerhalb der EU, die umsatzsteuerpflichtig sind oder in Frankreich Meldepflichten haben, müssen einen in Frankreich akkreditierten steuerlichen Vertreter benennen (Art. 289 A des CGI). Ausnahmen: Unternehmen aus Island/Norwegen oder solche, die ausschließlich Lieferungen von Gas, Strom, Wärme oder Kälte durchführen, bei denen die Umsatzsteuer vom Abnehmer geschuldet wird. Die Benennung erfolgt online über das Unternehmensformalitäten-Portal, wobei eine Akkreditierungsnummer erforderlich ist. Der Vertreter muss seine Zahlungsfähigkeit nachweisen oder eine finanzielle Sicherheit (pauschal 10.000 €, falls nicht bestimmbar) stellen.

Wer ist von der Pflicht betroffen?

Jedes Unternehmen außerhalb der EU, das in Frankreich umsatzsteuerpflichtig ist oder Meldepflichten hat, muss einen in Frankreich akkreditierten steuerlichen Vertreter benennen. Diese Pflicht gilt auch bei steuerbefreiten Vorgängen, sofern Meldungen erforderlich sind.

Ausnahmen von der Pflicht

Keine Pflicht zur Benennung eines steuerlichen Vertreters haben:

Meldepflichten ohne steuerpflichtige Vorgänge

Auch wenn ein Unternehmen außerhalb der EU keine steuerpflichtigen Vorgänge in Frankreich hat, muss es einen steuerlichen Vertreter benennen, falls es Meldepflichten zu erfüllen hat.

Verfahren zur Benennung

Die Anmeldung der Gründung des Unternehmens außerhalb der EU muss elektronisch über das Unternehmensformalitäten-Portal erfolgen. Dabei ist die Akkreditierungsnummer des steuerlichen Vertreters, die von der Steuerbehörde ausgestellt wird, anzugeben. Das Unternehmen kann seinem Vertreter eine ausdrückliche Vollmacht erteilen, um diese Formalität zu erledigen.

Anforderungen an den steuerlichen Vertreter

Der steuerliche Vertreter muss für alle in Frankreich durchgeführten Vorgänge des vertretenen Unternehmens einzig sein. Er muss vorlegen:

Falls das Niveau der Zahlungsfähigkeit oder Sicherheit nicht bestimmt werden kann, wird die finanzielle Sicherheit pauschal auf 10.000 € festgesetzt (Arrêté vom 20. April 2022). Ein Muster für die Benennung (BOI-LETTRE-000082) ist verfügbar, und alle anderen Dokumente müssen die Bedingungen von Art. 289 A des CGI und Art. 242 novodecies des Anhangs II zum CGI erfüllen.

Beendigung der Pflicht

Ein Unternehmen außerhalb der EU, das keine steuerpflichtigen Vorgänge mehr in Frankreich durchführt, muss die Benennung seines steuerlichen Vertreters widerrufen. Dieser informiert unverzüglich schriftlich den zuständigen Service des Impôts des Entreprises (SIE) und übermittelt den Widerruf.

Folgen bei fehlender Benennung

Falls kein steuerlicher Vertreter benannt wird, sind die Umsatzsteuer und ggf. damit verbundene Strafen vom Empfänger des steuerpflichtigen Vorgangs zu entrichten.

Informationsinhalt, keine persönliche Steuerberatung.

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Offizielle Quellen

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