TLDR: Um einen IFI-Simulator zu verwenden, gib den Nettowert deiner am 1. Januar steuerpflichtigen Immobiliengüter und Immobilienrechte an, füge den steuerpflichtigen Immobilienanteil deiner Beteiligungen hinzu, wende den IFI-Tarif an und prüfe anschließend, sofern anwendbar, die Begrenzung.
1. Den steuerpflichtigen Nettowert bestimmen
Beginne damit, die am 1. Januar des Besteuerungsjahres gehaltenen steuerpflichtigen Immobiliengüter und Immobilienrechte zu erfassen. Die IFI betrifft natürliche Personen, deren Nettowert der steuerpflichtigen Immobilienvermögenswerte 1,3 Millionen Euro übersteigt.
Die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage, auch Bemessungsgrundlage genannt, umfasst die steuerpflichtigen Immobilien sowie unter den vorgesehenen Voraussetzungen den Anteil der Gesellschaftsanteile oder Aktien, der steuerpflichtige Immobiliengüter oder Immobilienrechte repräsentiert.
Der Simulator muss daher steuerpflichtige Immobilienvermögenswerte von den übrigen Bestandteilen deines Vermögens unterscheiden. Der maßgebliche Wert und das Überschreiten des Schwellenwerts werden zum selben Zeitpunkt beurteilt: am 1. Januar des Besteuerungsjahres.
2. Den Immobilienanteil der Beteiligungen berechnen
Wenn du Immobilien über eine Gesellschaft oder eine Organisation hältst, übertrage nicht automatisch den Gesamtwert deiner Gesellschaftsanteile oder Aktien.
Der steuerpflichtige Anteil kann bestimmt werden, indem auf den Wert der Gesellschaftsanteile oder Aktien ein Koeffizient angewendet wird, der dem Verhältnis entspricht zwischen:
- dem tatsächlichen Verkehrswert der steuerpflichtigen Immobiliengüter oder Immobilienrechte;
- dem tatsächlichen Verkehrswert sämtlicher Vermögenswerte der Gesellschaft oder Organisation.
Die Berechnungslogik lautet daher: Wert der Gesellschaftsanteile oder Aktien × steuerpflichtiger Immobilienanteil.
3. Den IFI-Tarif anwenden
Nachdem du den steuerpflichtigen Nettowert bestimmt hast, wende den IFI-Tarif auf diese Bemessungsgrundlage an. Der Simulator muss diese beiden Schritte trennen: die Bestimmung der Bemessungsgrundlage und anschließend die Berechnung der auf diese Bemessungsgrundlage entfallenden Steuer.
Der vor der Begrenzung ermittelte Betrag stellt die IFI vor Begrenzung dar.
4. Die Begrenzung prüfen
Die Begrenzung kann die IFI des Steuerpflichtigen mit steuerlichem Wohnsitz in Frankreich reduzieren, wenn die Summe aus IFI und den berücksichtigten Steuern 75 % der nach den geltenden Regeln berücksichtigten Nettoeinkünfte weltweit übersteigt.
Für die IFI des Jahres N entsprechen die berücksichtigten Einkünfte und Steuern denen des Vorjahres. Die in diesem Jahr erzielten französischen und ausländischen Einkünfte werden gemäß den Regeln der Begrenzung berücksichtigt.
Die Reduzierung entspricht der Differenz zwischen:
- der Summe aus IFI und den berücksichtigten Steuern;
- 75 % der für die Begrenzung berücksichtigten Einkünfte.
Ist diese Differenz positiv, reduziert sie die IFI vor Begrenzung. Bei dieser Berechnung werden Steuergutschriften, die einer im Ausland entrichteten Steuer entsprechen, sowie nicht abgeltende Quellensteuern gemäß den geltenden Regeln ausgeschlossen.