Wie deklariert man Kryptowährungen in Frankreich?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 26. August 2026

Zusammenfassung: In Frankreich betrifft die Deklaration von Kryptowährungen steuerlich ansässige Personen. Dazu gehören die Deklaration von digitalen Vermögenswerten in ausländischen Wallets, die bei der Veräußerung von Krypto-Assets erzielten Kapitalgewinne sowie Krypto-Konten, die im Ausland eröffnet wurden. Die Deklaration erfolgt online über die Website der Steuerbehörde mit einer Steuernummer und einem Passwort.

Wer muss in Frankreich Kryptowährungen deklarieren?

In Frankreich besteht die Verpflichtung zur Deklaration von Kryptowährungen nur für Steuerpflichtige, die in Frankreich steuerlich ansässig sind. Dies umfasst französische Staatsbürger sowie Ausländer, die in Frankreich leben. Die spezifischen Verpflichtungen betreffen drei verschiedene Fälle:

Nicht steuerlich ansässige Personen unterliegen diesen Verpflichtungen nicht, es sei denn, sie führen Transaktionen in Frankreich durch oder halten dort Vermögenswerte über eine feste Niederlassung.

Wie gelangt man zur Online-Deklaration?

Um Kryptowährungen online zu deklarieren, muss der Steuerpflichtige sich mit seinen persönlichen Zugangsdaten auf impots.gouv.fr anmelden. Dafür werden zwei Pflichtangaben benötigt:

Bei der ersten Deklaration kann ein Online-Zugang über die Website der Steuerbehörde beantragt oder eine Papierdeklaration eingereicht werden.

Welche Informationen müssen deklariert werden?

Die Deklaration von Kryptowährungen in Frankreich betrifft drei Arten von Informationen:

  1. Referenzen der ausländischen digitalen Vermögenswerte

Folgende Angaben müssen deklariert werden:

  1. Kapitalgewinne aus Veräußerungen

Die steuerpflichtigen Gewinne werden nach der Methode des Gesamtportfolios berechnet:

  1. Im Ausland eröffnete Krypto-Konten

Konten auf ausländischen Plattformen müssen als im Ausland eröffnete Konten deklariert werden, selbst wenn sie keine Erträge generiert haben.

Wann und wie deklarieren?

Die Deklaration von Kryptowährungen ist Teil der jährlichen Einkommensteuererklärung. Steuerpflichtige, die online deklarieren, erhalten automatisch eine Fristverlängerung im Vergleich zu denen, die das Papierformular verwenden. Bei Vergessen oder Fehlern kann die Deklaration nach dem Absenden direkt im persönlichen Bereich der Steuerwebsite korrigiert werden.

Besondere Fälle und Ausnahmen

Bestimmte Vorgänge im Zusammenhang mit Kryptowährungen unterliegen unter bestimmten Bedingungen keiner Deklarations- oder Steuerpflicht:

Informationsinhalt, stellt keine persönliche Steuerberatung dar.

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Offizielle Quellen

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