Zusammenfassung: In Frankreich betrifft die Deklaration von Kryptowährungen steuerlich ansässige Personen. Dazu gehören die Deklaration von digitalen Vermögenswerten in ausländischen Wallets, die bei der Veräußerung von Krypto-Assets erzielten Kapitalgewinne sowie Krypto-Konten, die im Ausland eröffnet wurden. Die Deklaration erfolgt online über die Website der Steuerbehörde mit einer Steuernummer und einem Passwort.
Wer muss in Frankreich Kryptowährungen deklarieren?
In Frankreich besteht die Verpflichtung zur Deklaration von Kryptowährungen nur für Steuerpflichtige, die in Frankreich steuerlich ansässig sind. Dies umfasst französische Staatsbürger sowie Ausländer, die in Frankreich leben. Die spezifischen Verpflichtungen betreffen drei verschiedene Fälle:
- Digitale Vermögenswerte in ausländischen Wallets.
- Kapitalgewinne, die bei der Veräußerung von Krypto-Assets erzielt werden.
- Krypto-Konten, die im Ausland eröffnet wurden.
Nicht steuerlich ansässige Personen unterliegen diesen Verpflichtungen nicht, es sei denn, sie führen Transaktionen in Frankreich durch oder halten dort Vermögenswerte über eine feste Niederlassung.
Wie gelangt man zur Online-Deklaration?
Um Kryptowährungen online zu deklarieren, muss der Steuerpflichtige sich mit seinen persönlichen Zugangsdaten auf impots.gouv.fr anmelden. Dafür werden zwei Pflichtangaben benötigt:
- Die Steuernummer (13 Ziffern).
- Ein Passwort oder eine Online-Zugangsnummer.
Bei der ersten Deklaration kann ein Online-Zugang über die Website der Steuerbehörde beantragt oder eine Papierdeklaration eingereicht werden.
Welche Informationen müssen deklariert werden?
Die Deklaration von Kryptowährungen in Frankreich betrifft drei Arten von Informationen:
- Referenzen der ausländischen digitalen Vermögenswerte
Folgende Angaben müssen deklariert werden:
- Der Name der Plattform oder des Dienstes.
- Die öffentliche Adresse der Wallet.
- Der Zeitraum des Besitzes.
- Kapitalgewinne aus Veräußerungen
Die steuerpflichtigen Gewinne werden nach der Methode des Gesamtportfolios berechnet:
- Der Bruttogewinn entspricht der Differenz zwischen dem Veräußerungspreis und dem anteiligen Gesamtkaufpreis des Portfolios.
- Freibetrag: Veräußerungen mit einem jährlichen Gesamtbetrag von nicht mehr als 305 € sind steuerfrei.
- Befreiung für Tauschgeschäfte ohne Barzahlung: Tauschvorgänge zwischen Krypto-Assets sind im Jahr des Tauschs nicht steuerpflichtig, sofern kein Betrag in Euro hinzugefügt wird.
- Im Ausland eröffnete Krypto-Konten
Konten auf ausländischen Plattformen müssen als im Ausland eröffnete Konten deklariert werden, selbst wenn sie keine Erträge generiert haben.
Wann und wie deklarieren?
Die Deklaration von Kryptowährungen ist Teil der jährlichen Einkommensteuererklärung. Steuerpflichtige, die online deklarieren, erhalten automatisch eine Fristverlängerung im Vergleich zu denen, die das Papierformular verwenden. Bei Vergessen oder Fehlern kann die Deklaration nach dem Absenden direkt im persönlichen Bereich der Steuerwebsite korrigiert werden.
Besondere Fälle und Ausnahmen
Bestimmte Vorgänge im Zusammenhang mit Kryptowährungen unterliegen unter bestimmten Bedingungen keiner Deklarations- oder Steuerpflicht:
- Tauschgeschäfte zwischen Krypto-Assets ohne Barzahlung.
- Krypto-Konten in Frankreich.
- Freibetrag von 305 € für Kapitalgewinne.