Wie erhält man eine französische Steuerwohnsitzbescheinigung?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 29. August 2026

Zusammenfassung: Die französische Steuerwohnsitzbescheinigung wird durch ein Zertifikat erteilt, das von der Steuerbehörde des Wohnsitzstaates des Antragstellers ausgestellt wird. Dieses Dokument ist der zahlenden Stelle oder der französischen Verwaltung vorzulegen. Es ist erforderlich, um die ermäßigten Quellensteuersätze auf französische Einkünfte wie Dividenden oder Zinsen in Anspruch zu nehmen – gemäß den internationalen Steuerabkommen.

Wer muss den Antrag stellen?

Nicht in Frankreich ansässige Personen, die französische Einkünfte wie Dividenden oder Zinsen beziehen, müssen eine Steuerwohnsitzbescheinigung vorlegen, um die vertraglichen Quellensteuersätze in Anspruch zu nehmen. Dieses Dokument muss von der Steuerbehörde des Wohnsitzstaates des Steuerpflichtigen beglaubigt werden.

Wie erhält man die Bescheinigung?

Für Nichtansässige wird die französische Steuerwohnsitzbescheinigung durch das Ausfüllen des Formulars 5000-FR (Cerfa Nr. 12816) beantragt, das auf der Website impots.gouv.fr im Bereich „Formularsuche“ verfügbar ist. Das Formular ist in drei Exemplaren einzureichen:

Gültigkeit der Bescheinigung

Die Bescheinigung ist jährlich gültig und bezieht sich auf das Kalenderjahr, in dem sie ausgestellt wurde. Zahlende Stellen können jedoch Bescheinigungen des Vorjahres bis zum 31. März des Folgejahres akzeptieren, müssen dann aber eine Aktualisierung für das laufende Jahr anfordern.

Erforderliche Angaben

Die Wohnsitzbescheinigung muss folgende Informationen enthalten:

Fristen und Berichtigungen

Für die Rückerstattung einbehaltener Quellensteuern (z. B. auf Dividenden) muss der Antrag vor dem 31. Dezember des zweiten Jahres nach dem Einbehalt gestellt werden, sofern das anwendbare Abkommen keine spezifischen Fristen vorsieht.

Fehler und Ausnahmen

Wird die Wohnsitzbescheinigung nicht rechtzeitig der zahlenden Stelle vorgelegt, unterliegen Dividenden dem französischen Inlandssatz. Die Differenz zwischen dem Inlandssatz und dem vertraglichen Satz kann später zurückerstattet werden. Die französische zahlende Stelle haftet nicht, wenn sie die Identität, den tatsächlichen Wohnsitz oder Firmensitz des Begünstigten überprüft hat und zum Zeitpunkt der Zahlung über eine gültige Wohnsitzbescheinigung verfügte.

*Informationsinhalt, stellt keine individuelle Steuerberatung dar.*

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Offizielle Quellen

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