Wie erhält man eine Steuerermäßigung oder -rückerstattung auf latente Wertsteigerungen bei Schenkungen von Wertpapieren oder Forderungen?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 1. September 2026

Zusammenfassung: Um eine Ermäßigung oder Rückerstattung zu erhalten, müssen Sie die Schenkung über das Formular Nr. 2074-ET (CERFA 14554) anzeigen, nachweisen, dass die Urkunde keine einschränkenden Klauseln enthält und dass die Schenkung nicht hauptsächlich der Steuerumgehung dient. Die Ermäßigung erfolgt automatisch nach zwei Jahren (oder fünf Jahren, wenn der Gesamtwert 2,57 Mio. € übersteigt) oder bei Rückkehr nach Frankreich, vorausgesetzt, die Wertpapiere bleiben in Ihrem Vermögen. Bei Teilschenkungen oder Nießbrauch/Eigentumsvorbehalt betrifft die Steuer nur den anteiligen Betrag der übertragenen Wertpapiere.

Voraussetzungen für den Antrag

Die Besteuerung latenter Wertsteigerungen gilt beim Verlegen Ihres steuerlichen Wohnsitzes außerhalb Frankreichs für Wertpapiere, Gesellschaftsanteile oder Forderungen, die von Ihrem Steuerhaushalt gehalten werden, sofern diese Vermögenswerte mindestens 50 % der Gesellschaftsgewinne einer Gesellschaft darstellen oder ihr Gesamtwert zum Zeitpunkt des Wohnsitzwechsels 800.000 € übersteigt.

Antragsverfahren

Sie müssen einen spezifischen Antrag stellen, indem Sie das Formular Nr. 2074-ET (CERFA 14554) verwenden. Diese Erklärung muss Art und Datum des Ereignisses (Schenkung, Todesfall usw.) angeben, das den Antrag auslöst. Im Todesfall müssen die Erben oder Berechtigten die Erklärungen Nr. 2042 (CERFA 10330) und 2074-ET einreichen.

Nachweise

Zur Unterstützung Ihres Antrags müssen Sie einen Depotauszug vorlegen, der vom Depotführer ausgestellt wird und die Anwesenheit der Wertpapiere zum Zeitpunkt des Ereignisses (Schenkung, Todesfall usw.) bestätigt. Dieser Auszug muss die betroffenen Wertpapiere und deren Anzahl angeben.

Besondere Fälle von Schenkungen

Bei Teilschenkungen von Wertpapieren oder bei Schenkungen von Nießbrauch oder Eigentumsvorbehalt betrifft die Ermäßigung oder Rückerstattung nur den Teil der Steuer, der auf die übertragenen Wertpapiere oder Rechte entfällt. Die Schenkungsurkunde darf keine einschränkenden Klauseln enthalten, die es dem Schenker ermöglichen, die Wertpapiere oder deren Erträge nach der Übertragung tatsächlich weiter zu nutzen.

Fristen und Bedingungen für die automatische Ermäßigung

Die Ermäßigung oder Rückerstattung erfolgt automatisch nach zwei Jahren nach dem Verlegen des steuerlichen Wohnsitzes außerhalb Frankreichs oder früher bei Rückkehr nach Frankreich, vorausgesetzt, die Wertpapiere bleiben bis zu diesem Zeitpunkt in Ihrem Vermögen. Diese Frist verlängert sich auf fünf Jahre, wenn der Gesamtwert der Wertpapiere 2,57 Millionen Euro übersteigt.

Bedingungen für die Legitimität der Schenkung

Die Ermäßigung oder Rückerstattung wird nur gewährt, wenn die Schenkung nicht hauptsächlich der Steuerumgehung dient. Sie müssen nachweisen, dass keine steuerumgehende Absicht vorliegt, um von der Regelung zu profitieren.

Grenzen und Anpassungen

Falls zum Zeitpunkt eines Ereignisses (Veräußerung, unentgeltlicher Erwerb) der Veräußerungsgewinn oder der Wertzuwachs der Wertpapiere geringer ist als die berechnete latente Wertsteigerung, wird die Steuer nur in Höhe des neu berechneten Betrags auf der Grundlage der Differenz zwischen dem Preis oder Wert der Wertpapiere zum Zeitpunkt des Ereignisses und ihrem Anschaffungspreis oder -wert einbehalten.

Informationsinhalt, keine persönliche Steuerberatung.

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Offizielle Quellen

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