TLDR: Alle steuerlichen Einwohner Frankreichs müssen Einkünfte aus Plattformen wie OnlyFans erklären, unabhängig von der Nationalität der Plattform. Die Mindestgrenze für die Meldepflicht liegt bei 30 jährlichen Transaktionen oder 2.000 € Gesamtumsatz. Auch unter diesen Schwellen müssen die Einkünfte erklärt werden. Die Erklärung erfolgt online auf der Website impots.gouv.fr, unter Verwendung der Steueridentifikationsnummer und eines persönlichen Passworts. Die Plattformen müssen eine jährliche Zusammenfassung der Transaktionen bereitstellen, die den erhaltenen Nettobetrag, Anzahl und Datum der Transaktionen sowie die Daten des Finanzkontos enthält. Abzugsfähige Ausgaben umfassen die von der Plattform einbehaltenen Provisionen und direkte Kosten im Zusammenhang mit der Tätigkeit.
Wer muss Einkünfte erklären?
Alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in Frankreich, die über digitale Plattformen Vergütungen für Dienstleistungen oder Inhalte erhalten, müssen ihre Einkünfte erklären. Die Mindestgrenze für die Meldepflicht durch die Plattformen beträgt 30 jährliche Transaktionen oder 2.000 € Gesamtumsatz. Auch unter diesen Schwellen müssen die Einkünfte erklärt werden.
Wie greife ich auf die Online-Erklärung zu?
Um die Einkünfte online zu erklären, müssen Sie auf den Bereich „Finances publiques“ auf der Website impots.gouv.fr zugreifen, und zwar mit Ihrer Steueridentifikationsnummer und einem persönlichen Passwort. Die Steueridentifikationsnummer finden Sie auf früheren Steuererklärungen oder auf dem „avis d’impôt“, der in der Regel im August des Vorjahres zugestellt wird. Die Zugangscodes für die erste Erklärung werden von der Steuerbehörde per Post verschickt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Plattformen müssen eine jährliche Zusammenfassung der Transaktionen bereitstellen, die Folgendes enthält:
- Den erhaltenen Nettobetrag
- Anzahl und Datum der Transaktionen
- Daten des Finanzkontos, auf das die Vergütungen überwiesen wurden
Zu den abzugsfähigen Ausgaben gehören die von der Plattform einbehaltenen Provisionen sowie direkte Kosten im Zusammenhang mit der Tätigkeit.
Fristen und Korrekturen
Die Einkommensteuererklärung in Frankreich muss für die meisten Steuerpflichtigen online eingereicht werden. Die Frist variiert jährlich. Die Erklärungen können auch nach der elektronischen Unterzeichnung bis zum gesetzlich festgelegten Termin für Online-Korrekturen geändert werden.
Ausnahmen und Grenzen
Folgende Transaktionen müssen von den Plattformen nicht gemeldet werden:
- Dienstleister mit weniger als 30 jährlichen Transaktionen und einem Gesamtumsatz von höchstens 2.000 €
- Öffentliche Einrichtungen oder börsennotierte Unternehmen
- Transaktionen, die bereits von internationalen Abkommen über den automatischen Informationsaustausch abgedeckt sind
Achtung: Auch in diesen Fällen bleiben die erzielten Einkünfte für den Steuerpflichtigen steuerpflichtig.
Online- oder Papierverfahren
Die Online-Erklärung ist für die meisten Steuerpflichtigen verbindlich, mit Ausnahmen für besondere Fälle. Die Papiererklärung ist nur in Ausnahmefällen möglich und hat eine frühere Frist als die Online-Erklärung.