Zusammenfassung: Die von einem OPCVM (z. B. einem FCP) ausgeschütteten Dividenden sind Erträge aus beweglichem Kapitalvermögen. Die Fondsverwalter ziehen die Quellensteuer (Art. 119 bis CGI) ein und führen sie ab und melden die jedem Anteilseigner zugewiesenen Beträge.
Art der OPCVM-Dividenden
Die von einem OPCVM verteilten Beträge oder Werte gelten für die Anteilseigner zum Zeitpunkt der Ausschüttung als Erträge aus beweglichem Kapitalvermögen. Diese Einstufung gilt vorbehaltlich der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen (z. B. Ausschüttungen gemäß den Artikeln 7 und 7 bis des II von Artikel 150-0 A CGI).
Pflichten der OPCVM-Verwalter
Die Verwalter von Investmentfonds sind verpflichtet:
- Die in Artikel 119 bis CGI sowie die in den Artikeln 117 quater und 125 A vorgesehenen Quellensteuern im Verhältnis zum Anteil jedes Anteilseigners einzubehalten und an den Staat abzuführen.
- Die jedem Anteilseigner zugewiesenen Beträge oder Werte gemäß den durch Dekret festgelegten Verpflichtungen zu melden.
Erklärung durch den Anteilseigner
Dividenden von OPCVM gelten als Erträge aus beweglichem Kapitalvermögen.
Online-Erklärung: Vorgehensweise
Um online zu erklären, melde dich mit deiner Steuernummer und deinem Passwort in deinem persönlichen Bereich der Finanzverwaltung an. Falls du zum ersten Mal eine Erklärung abgibst, verwende die Codes aus einem Schreiben der Steuerbehörde. Vorausgefüllte Daten (z. B. bekannte Einnahmen) sind verfügbar, aber du musst die fehlenden Informationen überprüfen und ergänzen.
Vorteile der Online-Erklärung
Die Online-Erklärung bietet mehrere Vorteile:
- Fristverlängerung im Vergleich zur Papiererklärung.
- Zugang zu vorausgefüllten Daten und Eingabehilfen.
- Automatische Berechnung bestimmter Posten (z. B. Kilometerpauschalen).
- Sofortiger Erhalt einer Empfangsbestätigung und einer Erklärungsübersicht.
- Möglichkeit, die Erklärung auch nach der Unterzeichnung zu korrigieren.
Fristen und Unterlagen
Die OPCVM-Verwalter müssen dem RCM-Pol der DRESG bis zum 31. März des auf die Zahlung folgenden Jahres eine Zusammenfassende Liste der an jeden Begünstigten gezahlten Dividenden übermitteln. Bei digitalen Verfahren müssen die Unterlagen (namentliche Liste, Zusammenfassungsseite, Bescheinigungen) innerhalb von 3 Monaten ab dem letzten Tag des Monats der Zahlungsanweisung eingereicht werden.