Der Steuerabschlag (décote) für Witwen und Witwer in Frankreich gilt mit einem Höchstbetrag von 897 € für die Besteuerung der Einkommen 2025, vorausgesetzt, der Steuerpflichtige profitiert von der Beibehaltung des Ehegattenquotienten (quotient conjugal) – im Todesjahr oder in den Folgejahren mit unterhaltsberechtigten Kindern. Die Berechnung folgt der Formel: Steuerabschlag = 897 € – (45,25 % × Rohsteuer).
Witwen und Witwer mit unterhaltsberechtigten Kindern oder behinderten Personen können zudem von einer zusätzlichen Steuerermäßigung bis zu 2.011 € für 2025 profitieren, sofern sie ihre Situation in der Gesamteinkommenssteuererklärung (déclaration d’ensemble des revenus) explizit angeben.
Berechnung des Steuerabschlags im Todesjahr
Im Jahr des Todes wird der Steuerabschlag für zwei Zeiträume getrennt berechnet:
- Zeitraum vor dem Tod: Es gilt der Höchstbetrag für Paare (1.483 €).
- Zeitraum nach dem Tod: Es gilt der Höchstbetrag für Witwen/Witwer (897 €).
Wie gibt man den Witwen-/Witwerstatus an?
Um den Steuerabschlag und die zusätzliche Ermäßigung zu erhalten, muss die witwige Person die vorgesehenen Kästchen in der Gesamteinkommenssteuererklärung ankreuzen. Dieses Verfahren ist erforderlich, um das Vorhandensein unterhaltsberechtigter Kinder oder behinderter Personen zu bestätigen – beides unverzichtbare Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Vergünstigungen.
Zusätzliche Steuerermäßigung
Witwen und Witwer mit unterhaltsberechtigten Kindern oder Inhabern der carte mobilité inclusion (Behindertenausweis) können eine zusätzliche Steuerermäßigung von bis zu 2.011 € für 2025 erhalten. Diese Vergünstigung betrifft den zusätzlichen Teil des Familienquotienten (part supplémentaire du quotient familial) und erfordert das Ausfüllen der entsprechenden Felder in der Steuererklärung.
Einschränkungen und Bedingungen
Der Steuerabschlag gilt nicht für Steuern, die mit einem proportionalen Steuersatz berechnet werden. Zudem ist die zusätzliche Steuerermäßigung für Witwen/Witwer mit Kindern/behinderten Personen im Todesjahr nicht kumulierbar, da der Überlebende für den Zeitraum nach dem Tod noch als „verheiratet“ gilt.
Meldeverfahren
Um den Steuerabschlag und die zusätzliche Ermäßigung zu erhalten, muss die witwige Person die vorgesehenen Kästchen in der Gesamteinkommenssteuererklärung ankreuzen, um den Status als Witwe/Witwer mit unterhaltsberechtigten Kindern oder Angehörigen anzugeben. Die Steuerermäßigung wird automatisch gewährt, sobald die aktualisierte Familiensituation deklariert wurde.