Wie funktioniert die gemeinsame Besteuerung im Jahr der Eheschließung oder des PACS?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 9. September 2026

TLDR: Wenn Sie heiraten oder einen PACS schließen, werden Sie grundsätzlich für das gesamte betreffende Jahr gemeinsam besteuert. Sie können jedoch unter den im CGI vorgesehenen Bedingungen eine getrennte Besteuerung Ihrer Einkünfte wählen.

Die Regel der gemeinsamen Besteuerung

Wenn Sie heiraten oder einen PACS schließen, gilt die gemeinsame Besteuerung grundsätzlich für das gesamte Jahr, in dem das Ereignis stattfindet. Sie beschränkt sich daher nicht auf den Zeitraum nach dem Datum der Eheschließung oder des PACS.

Sie umfasst sämtliche Einkünfte, über die Sie während dieses Jahres verfügt haben. Bei durch einen PACS verbundenen Partnern wird die gemeinsame Besteuerung auf Ihre beiden Namen festgesetzt.

Die Steuererklärung des Steuerhaushalts

Für den Steuerhaushalt wird nur eine gemeinsame Einkommensteuererklärung eingereicht. Sie muss die Einkünfte seiner Mitglieder gemäß den für die gemeinsame Besteuerung geltenden Regeln enthalten.

Sie unterzeichnen die Erklärung gemeinsam mit Ihrem Ehegatten oder Partner. Die von nur einem von Ihnen unterzeichnete Erklärung bleibt dem anderen gegenüber jedoch verbindlich.

Die Option für die getrennte Besteuerung

Für das Jahr der Eheschließung oder des PACS können Sie auf die gemeinsame Besteuerung verzichten und eine getrennte Besteuerung Ihrer Einkünfte wählen.

Jede Besteuerung bezieht sich dann auf die Einkünfte, über die Sie während des Jahres persönlich verfügt haben, sowie auf den Ihnen zustehenden Anteil an den gemeinsamen Einkünften. Wenn dieser Anteil nicht nachgewiesen wird, werden die gemeinsamen Einkünfte zu gleichen Teilen zwischen Ihnen aufgeteilt.

Sie müssen diese Option innerhalb der für die Einreichung der in Artikel 170 des CGI genannten erstmaligen Einkommensteuererklärung vorgesehenen Frist ausüben. Die Option ist unwiderruflich. Sie gilt nicht, wenn Sie bereits durch einen in einem früheren Jahr geschlossenen PACS verbunden waren und anschließend untereinander heiraten.

Besondere Situationen

Wenn Sie am 1. Januar des Jahres der Eheschließung bereits durch einen der Finanzverwaltung gemeldeten PACS verbunden waren, hat die Eheschließung keinen Einfluss auf den Quellensteuersatz Ihres Steuerhaushalts, und Sie müssen diese Eheschließung für die Quellensteuer nicht melden.

Darüber hinaus werden im Rahmen der Quellensteuer verheiratete Personen, die Gütertrennung vereinbart haben und nicht unter demselben Dach leben, weiterhin getrennt besteuert. Diese Regel betrifft die Anwendung der Quellensteuer und ändert nichts an der oben dargestellten allgemeinen Regel.

Informativer Inhalt, stellt keine persönliche Steuerberatung dar.

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Offizielle Quellen

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