Wie funktioniert die Steuer auf bestimmte Werbeausgaben (TCA)?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 4. September 2026

Zusammenfassung: Die TCA ist eine Steuer von 1 % auf Werbeausgaben (ohne MwSt.), die im Vorjahr von mehrwertsteuerpflichtigen Personen mit einem Umsatz von über 763.000 € getätigt wurden. Sie gilt für Werbedrucksachen, Anzeigen und Einfügungen, mit Ausnahmen für Tätigkeiten außerhalb des MwSt-Bereichs oder befreite Tätigkeiten. Die Erklärung erfolgt über den Anhang Nr. 3310 A, der der MwSt-Erklärung beigefügt wird, mit spezifischen Regelungen für Französisch-Guayana.

Wer ist TCA-pflichtig?

Die TCA betrifft alle mehrwertsteuerpflichtigen Personen, deren Umsatz im vorherigen Kalenderjahr 763.000 € ohne MwSt übersteigt und die berechtigte Werbeausgaben getätigt haben. Die Schwelle wird auf Ebene der potenziell pflichtigen Person bewertet.

Unternehmen, die an der Erstellung oder Verteilung von Werbedrucksachen im Auftrag von Werbetreibenden mitwirken oder kostenlose Zeitungen herausgeben, unterliegen der Steuer nur für Ausgaben zur Förderung ihrer eigenen Tätigkeit.

Organisationen, die einen Wirtschaftssektor vertreten oder ein wirtschaftliches oder soziales Interesse haben, sind für kollektive Werbemaßnahmen steuerpflichtig.

Ausnahmen: Juristische Personen des öffentlichen Rechts unterliegen nicht der Steuer für Ausgaben im Zusammenhang mit Tätigkeiten außerhalb des MwSt-Bereichs. Gemeinnützige Organisationen sind von der Steuer für Werbeausgaben befreit, die im Rahmen von der MwSt befreiten Tätigkeiten getätigt werden. Ausgaben für Tätigkeiten, die nicht von diesen Ausnahmen erfasst sind, müssen unabhängig von ihrem MwSt-Regime in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden.

Welche Ausgaben unterliegen der Steuer?

Die Bemessungsgrundlage umfasst den Wert ohne MwSt der im Vorjahr getätigten Werbeausgaben, vermindert um die von den Lieferanten erhaltenen Preisminderungen, die sich ausdrücklich auf diese Ausgaben beziehen. Betroffen sind:

Ausnahmen: Ausgaben, die von Werbeagenturen getätigt werden, die bereits steuerpflichtig sind, sowie Anzeigen und Einfügungen ausschließlich informativer Natur (z. B. Stellenangebote).

Wie hoch ist der Steuersatz und wie wird die TCA berechnet?

Der TCA-Satz beträgt 1 % des Betrags ohne MwSt der steuerpflichtigen Werbeausgaben. Die Steuer wird auf die Ausgaben berechnet, die bei der Ermittlung des zu versteuernden Ergebnisses abzugsfähig sind, unabhängig vom Abschlussdatum des Geschäftsjahres.

Wie erklärt und zahlt man die TCA?

Die TCA wird erklärt und abgerechnet über den Anhang Nr. 3310 A (CERFA Nr. 10960), der der MwSt-Erklärung Nr. 3310 CA3 (CERFA Nr. 10963) beigefügt wird. Sie wird gleichzeitig mit der Einreichung der MwSt-Erklärung für den März (oder für das erste Quartal bei quartalsweiser Erklärung) gezahlt.

Besonderer Fall für Französisch-Guayana: Steuerpflichtige mit Sitz in Französisch-Guayana müssen die Steuer über das Formular Nr. 3310 A erklären, das beim Service des impôts des entreprises in Cayenne erhältlich ist, und es zusammen mit der Zahlung vor dem 25. April des Jahres, für das die Steuer fällig ist, einreichen.

Welche Pflichten und Verantwortlichkeiten bestehen?

Die TCA wird nach den gleichen Verfahren, Sanktionen, Garantien und Privilegien wie die MwSt eingezogen und kontrolliert. Die Einnahmen fließen in den allgemeinen Haushalt des Staates.

Die Steuerpflichtigen müssen ihre Ausgaben auf eigene Verantwortung aufschlüsseln und diese Aufschlüsselung auf Anfrage der Steuerbehörde nachweisen können.

Welche Unterlagen müssen aufbewahrt werden?

Die Belege für Werbeausgaben (Rechnungen, Verträge usw.) müssen aufbewahrt werden, um der Steuerbehörde die Überprüfung der Richtigkeit der Erklärungen zu ermöglichen. Die Steuerpflichtigen müssen insbesondere in der Lage sein, die steuerpflichtigen Ausgaben sowohl in ihrer Art als auch in ihrer Höhe zu identifizieren.

Informationsinhalt, keine persönliche Steuerberatung.

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Offizielle Quellen

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