TLDR: Sie müssen zwischen der Erklärung Ihrer Einkünfte aus der Vermietung möblierter Unterkünfte und der Erklärung zur Unterkunft unterscheiden. Um Ihre Einkünfte online anzugeben, melden Sie sich in Ihrem Bereich „Finances publiques“ an, wählen Sie „Déclarer mes revenus“, überprüfen Sie die vorausgefüllten Daten und ergänzen Sie die erzielten Einkünfte. Sie müssen außerdem prüfen, ob eine Erklärung zur Immobilie erforderlich ist.
Die Qualifizierung der Einkünfte
Einkünfte aus der Vermietung möblierter Unterkünfte fallen unter die Kategorie der gewerblichen und kaufmännischen Einkünfte. Die alleinige Nutzung von Airbnb ermöglicht es jedoch nicht, selbst zu bestimmen, ob Ihre Tätigkeit als beruflich oder nicht beruflich einzustufen ist.
Die auf Ihre Situation anwendbare Qualifizierung kann daher nicht allein aus der Nutzung der Plattform abgeleitet werden.
Die Erklärung zur Unterkunft
Wenn Sie Eigentümer einer zu Wohnzwecken genutzten Immobilie sind, müssen Sie der Finanzverwaltung Angaben zur Nutzung und zu den Eigenschaften der Immobilie, zur Art und zum Typ der Vermietung, zu den Anfangs- und Enddaten der Nutzung, zur Identität der Bewohner und gegebenenfalls zum Verwalter der Vermietung erklären.
Diese in Artikel 1418 des Allgemeinen Steuergesetzbuchs vorgesehene Erklärung ist von der Erklärung der Einkünfte aus der Vermietung möblierter Unterkünfte getrennt. Die anzugebenden Informationen sind nicht auf die von Airbnb stammenden Daten beschränkt, und die verfügbaren Auszüge präzisieren nicht, welche Daten direkt von der Plattform übernommen werden müssen.
Sie müssen diese Erklärung jedes Jahr vor dem 1. Juli abgeben. Davon sind Sie befreit, wenn seit der letzten Erklärung keine Änderung eingetreten ist.
Wenn Ihr Hauptwohnsitz über einen Internetzugang verfügt, wird die Erklärung zur Immobilie elektronisch abgegeben. Andere Möglichkeiten sind vorgesehen, wenn Sie angeben, dass Sie den elektronischen Weg nicht nutzen können, oder wenn Ihr Hauptwohnsitz keinen Internetzugang besitzt.
Die Online-Erklärung der Einkünfte
Um Ihre Einkünfte online anzugeben, melden Sie sich mit Ihrer Steuernummer und Ihrem Passwort in Ihrem Bereich „Finances publiques“ an und wählen Sie anschließend den Dienst „Déclarer mes revenus“.
Wenn Sie noch kein Passwort haben, verwenden Sie Ihre Steuernummer, Ihre Online-Zugangsnummer und Ihr Referenzsteuereinkommen.
Ihre Erklärung ist mit den der Verwaltung bekannten Informationen vorausgefüllt. Überprüfen Sie Ihre familiäre Situation, Ihre Adresse und die vorausgefüllten Beträge, korrigieren Sie sie gegebenenfalls und ergänzen Sie anschließend die sonstigen Einkünfte sowie die Aufwendungen, Steuerermäßigungen oder Steuergutschriften, auf die Sie Anspruch haben. Sie müssen die Erklärung unterschreiben, damit sie berücksichtigt wird.
Sie können Ihre Erklärung nach der Unterzeichnung korrigieren. Die verfügbaren Auszüge präzisieren weder die geltende Frist noch das besondere Verfahren zur Korrektur von Einkünften aus Airbnb.
Die tatsächliche Besteuerungsmethode
Wenn Sie der tatsächlichen Besteuerungsmethode unterliegen, erfordert die Vermietung möblierter Unterkünfte insbesondere die Führung einer Buchhaltung, einer Gewinn- und Verlustrechnung und einer Bilanz. Die tatsächliche Besteuerungsmethode kann regulär oder vereinfacht sein.
Die verfügbaren Informationen ermöglichen es nicht, die auf Ihre Situation anwendbare Methode zu bestimmen oder die in Ihrem Fall erforderlichen Formulare oder Anlagen anzugeben.
Steuerbefreiung und Verlust
Wenn Sie der Öffentlichkeit gewöhnlich ein oder mehrere Zimmer Ihrer Hauptwohnung zur Verfügung stellen, können die Einkünfte aus diesen Vermietungen von der Einkommensteuer befreit sein, wenn sie 760 € pro Jahr nicht überschreiten und die im Gesetzestext vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind. Diese Bestimmung gilt vom 1. Januar 2001 bis zum 31. Dezember 2026.
Die verfügbaren Auszüge ermöglichen es nicht zu bestätigen, dass eine bestimmte über Airbnb durchgeführte Vermietung sämtliche Voraussetzungen für diese Steuerbefreiung erfüllt.
Verluste des steuerlichen Haushalts aus einer nicht beruflich ausgeübten Vermietung möblierter Unterkünfte können nicht mit dem Gesamteinkommen verrechnet werden. Die vollständigen Kriterien zur Bestimmung, ob die Tätigkeit beruflich oder nicht beruflich ausgeübt wird, ergeben sich nicht aus den verfügbaren Informationen.