TL;DR: Verwende das Formular Nr. 2735-SD « Déclaration de dons manuels et de sommes d’argent » (CERFA Nr. 11278) innerhalb von 1 Monat nach Offenlegung der Schenkung gegenüber der Steuerbehörde. Die Erklärung muss vom Beschenkten oder seinen gesetzlichen Vertretern eingereicht werden. Die Erklärung kann online oder in Papierform eingereicht werden, aber das Formular ist nur in digitaler Version verfügbar. Bei notariell beurkundeten Schenkungen kümmert sich der Notar innerhalb von 1 Monat ab dem Datum der Urkunde um die Registrierung.
Wer muss die Schenkung erklären?
Die Erklärung einer von den Eltern erhaltenen Schenkung in Frankreich muss vom Beschenkten (der die Schenkung erhält) oder seinen gesetzlichen Vertretern vorgenommen werden. Das Formular ist bei der zuständigen Steuerbehörde am Wohnsitz des Beschenkten einzureichen, selbst wenn der Schenker im Ausland wohnt.
Verfahren zur Erklärung
Die Erklärung kann auf zwei Arten erfolgen:
- Online, durch Ausfüllen des Formulars Nr. 2735-SD im persönlichen Bereich auf impots.gouv.fr und elektronische Übermittlung.
- In Papierform, durch Herunterladen des Formulars von der Website, Ausfüllen und Zusendung per Post an die Steuerbehörde am Wohnsitz des Beschenkten.
Benötigte Dokumente
Für die Erklärung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Das Formular Nr. 2735-SD (CERFA Nr. 11278) für manuelle Geldschenkungen.
- Nachweis der Schenkung: Dokumente wie Quittungen, Kontoauszüge, Briefe oder private Urkunden, die die Übertragung bestätigen.
- Identität des Schenkers und des Beschenkten (Name, Adresse, Verwandtschaftsverhältnis).
- Datum und Betrag der Schenkung, mit Angabe des Wertes zum Zeitpunkt der Erklärung oder der Schenkung, falls dieser höher ist.
Fristen und Berichtigungen
Die Erklärung muss innerhalb von 1 Monat ab folgendem Datum eingereicht werden:
- Datum, an dem der Beschenkte die Schenkung der Steuerbehörde offenlegt (bei manuellen Schenkungen).
- Todesdatum des Schenkers (nur bei manuellen Schenkungen über 15.000 €).
- Datum der Urkunde (bei notariell beurkundeten Schenkungen oder acte sous seing privé).
Befreiungen und Sanktionen
Schenkungen in direkter Linie (Eltern → Kinder) profitieren von einer teilweisen Befreiung (abattement) von 100.000 € pro Schenker und pro Beschenktem, mit einer kumulativen Obergrenze von 300.000 € pro Beschenktem. Bei unterlassener Erklärung kann die Schenkung rückwirkend besteuert werden, zuzüglich Zinsen und Strafen.