Zusammenfassung: Verwenden Sie die Gesamteinkommenssteuererklärung (2042), um sowohl Gehalt als auch freiberufliche Einkünfte anzugeben. Ergänzen Sie diese mit der Zusatzerklärung (2042 C) für nicht vorab ausgefüllte Einkünfte. Bewahren Sie die Belegunterlagen auf und korrigieren Sie ggf. Abweichungen.
Meldepflicht
Alle Steuerpflichtigen müssen sämtliche erzielte Einkünfte – einschließlich Gehälter und freiberufliche Einkünfte – angeben, wie in Artikel 170 des Code Général des Impôts (CGI) festgelegt.
Meldeverfahren
Die Erklärung kann online oder in Papierform erfolgen. Die Online-Erklärung ist mit den bekannten Daten vorab ausgefüllt, freiberufliche Einkünfte müssen jedoch manuell in der Zusatzerklärung (2042 C) ergänzt werden.
Erforderliche Unterlagen
Zur Angabe von Gehalt und freiberuflichen Einkünften sind folgende Dokumente aufzubewahren:
- Gehaltsabrechnungen (Fiche de paie)
- Jahresübersicht der Einnahmen
- Belege für abzugsfähige Ausgaben
- Zusatzerklärung (2042 C)
- Wohnsitznachweise (Justificatifs de domicile)
- Zahlungsbelege für abzugsfähige Ausgaben
Spezifische Formulare
Um Gehalt und freiberufliche Einkünfte gleichzeitig anzugeben, verwenden Sie das Formular 2460 („Salaires et honoraires“). Falls nur Honorare deklariert werden, nutzen Sie das Formular DAS2.
Besonderheiten
Nicht vorab ausgefüllte Gehälter
Falls Gehälter nicht vorab ausgefüllt sind, müssen sie manuell in die Hauptdeklaration (2042) eingetragen werden.
Abweichungen zwischen vorab ausgefüllten Daten und Realität
Bei Unstimmigkeiten zwischen den vorab ausgefüllten Daten und der tatsächlichen Situation müssen die Angaben manuell korrigiert und die entsprechenden Belege aufbewahrt werden.