TLDR:
- Steuerbefreiung für die Vermietung von Zimmern in der Hauptwohnung bis zum 31. Dezember 2026, bei angemessenen Mieten und wenn der Mieter dort wohnt.
- Online-Anmeldung mit Steueridentifikationsnummer, Online-Zugang und revenu fiscal de référence (Referenzsteuereinkommen) erforderlich.
- Spezifische Formulare für Berufs- und Nichtberufstätige, mit Umsätzen und Ausgaben netto der Mehrwertsteuer.
- Erforderliche Unterlagen: Mietverträge, Zahlungsbelege, Nachweise für abzugsfähige Ausgaben.
- Jährliche Fristen für die Online-Anmeldung, in der Regel Ende Mai/Anfang Juni.
- Verluste nur auf zukünftige Einkünfte derselben Tätigkeit übertragbar.
- Zusätzliche Steuer für Immobilien ≤ 14 m² in Gebieten mit hohem Mietdruck und Mieten über 47,79 €/m²/Monat.
Steuerbefreiung
Von der Einkommensteuer befreit sind Steuerpflichtige, die ein oder mehrere Zimmer ihrer Hauptwohnung möbliert vermieten, sofern:
- Die vermieteten Räume für den Mieter den Haupt- oder vorübergehenden Wohnsitz darstellen, begründet durch einen befristeten Arbeitsvertrag.
- Die Miete innerhalb angemessener Grenzen festgelegt wird.
- Die Befreiung bis zum 31. Dezember 2026 gilt.
Zugang zur Online-Anmeldung
Um die Einkünfte aus möblierter Vermietung online anzumelden, benötigt man:
- Numéro fiscal (Steueridentifikationsnummer).
- Numéro d’accès en ligne (Online-Zugangsnummer).
- Revenu fiscal de référence (Referenzsteuereinkommen).
Der Zugang erfolgt über den Bereich Finances publiques auf der Website impots.gouv.fr.
Online-Verfahren
Die Anmeldung der Einkünfte aus möblierter Vermietung muss für die meisten Steuerpflichtigen online erfolgen, mit begrenzten Ausnahmen. Die Online-Anmeldung bietet Vorteile wie teilweise Vorabausfüllung, automatische Berechnung der Beträge und eine verlängerte Frist im Vergleich zur Papierversion. Zudem ist es möglich, die Anmeldung auch nach dem Absenden zu korrigieren.
Spezifische Formulare
Die spezifischen Formulare für möblierte Vermietung sind:
- Formular für Berufstätige.
- Formular für Nichtberufstätige.
Das Ergebnis der möblierten Vermietung muss im entsprechenden Feld der ergänzenden Steuererklärung angegeben werden. Umsätze und Ausgaben sind netto der Mehrwertsteuer anzugeben, wenn die Tätigkeit steuerbefreit ist.
Erforderliche Unterlagen
Zur Vervollständigung der Anmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Mietverträge mit Angabe der erhaltenen Mieten, Dauer und Fläche der Immobilie.
- Zahlungsbelege.
- Nachweise für abzugsfähige Ausgaben, darunter Abschreibungen, Instandhaltungskosten, Versicherungen, Steuern, Zinsen auf Darlehen.
Fristen und Korrekturen
Die Fristen für die Online-Anmeldung werden jährlich festgelegt, mit einem Termin in der Regel Ende Mai/Anfang Juni. Die Online-Anmeldung gewährt eine verlängerte Frist im Vergleich zur Papierversion. Nach dem Absenden ist eine Korrektur der Anmeldung möglich, auch nach Ablauf der Frist, jedoch müssen Korrekturen vor der Frist für die Steuerzahlung vorgenommen werden.
Verluste und zusätzliche Steuer
Verluste aus nichtberuflicher möblierter Vermietung können nur auf zukünftige Einkünfte derselben Tätigkeit übertragen werden, sofern die Tätigkeit nicht eingestellt wird. Die Vermietung von Immobilien mit einer Fläche ≤ 14 m² in Gebieten mit hohem Mietdruck unterliegt einer zusätzlichen Steuer, wenn die Miete 47,79 €/m²/Monat übersteigt.
Private Nutzung der Immobilie
Berufsmäßige Vermieter möblierter Wohnungen müssen die Anteile der privaten Nutzung der Immobilie vom zu versteuernden Einkommen ausschließen. Ausgaben und Einnahmen, die auf Zeiträume privater Nutzung entfallen, müssen bei der Berechnung des steuerlichen Ergebnisses unberücksichtigt bleiben.