Wie gibt man Mieteinnahmen aus einer möblierten Vermietung an?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 26. August 2026

TLDR:

Steuerbefreiung

Von der Einkommensteuer befreit sind Steuerpflichtige, die ein oder mehrere Zimmer ihrer Hauptwohnung möbliert vermieten, sofern:

Zugang zur Online-Anmeldung

Um die Einkünfte aus möblierter Vermietung online anzumelden, benötigt man:

Der Zugang erfolgt über den Bereich Finances publiques auf der Website impots.gouv.fr.

Online-Verfahren

Die Anmeldung der Einkünfte aus möblierter Vermietung muss für die meisten Steuerpflichtigen online erfolgen, mit begrenzten Ausnahmen. Die Online-Anmeldung bietet Vorteile wie teilweise Vorabausfüllung, automatische Berechnung der Beträge und eine verlängerte Frist im Vergleich zur Papierversion. Zudem ist es möglich, die Anmeldung auch nach dem Absenden zu korrigieren.

Spezifische Formulare

Die spezifischen Formulare für möblierte Vermietung sind:

Das Ergebnis der möblierten Vermietung muss im entsprechenden Feld der ergänzenden Steuererklärung angegeben werden. Umsätze und Ausgaben sind netto der Mehrwertsteuer anzugeben, wenn die Tätigkeit steuerbefreit ist.

Erforderliche Unterlagen

Zur Vervollständigung der Anmeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:

Fristen und Korrekturen

Die Fristen für die Online-Anmeldung werden jährlich festgelegt, mit einem Termin in der Regel Ende Mai/Anfang Juni. Die Online-Anmeldung gewährt eine verlängerte Frist im Vergleich zur Papierversion. Nach dem Absenden ist eine Korrektur der Anmeldung möglich, auch nach Ablauf der Frist, jedoch müssen Korrekturen vor der Frist für die Steuerzahlung vorgenommen werden.

Verluste und zusätzliche Steuer

Verluste aus nichtberuflicher möblierter Vermietung können nur auf zukünftige Einkünfte derselben Tätigkeit übertragen werden, sofern die Tätigkeit nicht eingestellt wird. Die Vermietung von Immobilien mit einer Fläche ≤ 14 m² in Gebieten mit hohem Mietdruck unterliegt einer zusätzlichen Steuer, wenn die Miete 47,79 €/m²/Monat übersteigt.

Private Nutzung der Immobilie

Berufsmäßige Vermieter möblierter Wohnungen müssen die Anteile der privaten Nutzung der Immobilie vom zu versteuernden Einkommen ausschließen. Ausgaben und Einnahmen, die auf Zeiträume privater Nutzung entfallen, müssen bei der Berechnung des steuerlichen Ergebnisses unberücksichtigt bleiben.

*Informationsinhalt, stellt keine individuelle Steuerberatung dar.*

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Offizielle Quellen

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