Kurzfassung: Melden Sie sich in Ihrem Bereich „Öffentliche Finanzen“ an, öffnen Sie „Meine Einkünfte erklären“, überprüfen Sie die vorausgefüllten Angaben, ergänzen Sie die fehlenden Elemente und unterschreiben Sie anschließend Ihre Erklärung.
Wer muss seine Einkünfte erklären?
Jede Person, die der Einkommensteuer unterliegt, muss der Steuerverwaltung eine ausführliche Erklärung übermitteln. Darin müssen Sie Ihre Einkünfte und Gewinne, Ihre familiären Belastungen sowie die weiteren für die Berechnung der Steuer erforderlichen Angaben angeben.
Wenn Sie verheiratet sind, müssen Sie die gemeinsame Einkommenserklärung Ihres Haushalts gemeinsam unterschreiben.
Zugriff auf Ihren Online-Bereich
Um Ihre Erklärung online abzugeben, melden Sie sich mit Ihrer Steuernummer und Ihrem Passwort in Ihrem Bereich „Öffentliche Finanzen“ an.
Wenn Sie noch kein Passwort haben, verwenden Sie Ihre Steuernummer, Ihre Online-Zugangsnummer und Ihr Referenzsteuereinkommen. Falls Sie Ihre Steuernummer oder Ihr Passwort vergessen haben, werden über den Anmeldebildschirm Verfahren zur Wiederherstellung angeboten.
Wenn Sie erstmals online eine Erklärung abgeben, mindestens 20 Jahre alt sind und ein Schreiben der Steuerverwaltung erhalten haben, in dem Sie über diese Möglichkeit informiert werden, verwenden Sie die in diesem Schreiben angegebenen Codes, um Ihr Passwort zu erstellen.
Vorausgefüllte Angaben überprüfen
Wählen Sie nach der Anmeldung „Meine Einkünfte erklären“. Ihre Erklärung ist mit den der Verwaltung bekannten Informationen vorausgefüllt.
Überprüfen Sie Ihre familiäre Situation, Ihre Adresse und die angezeigten Beträge. Sie können die vorausgefüllten Angaben vor dem Fortfahren korrigieren.
Angaben in der Erklärung ergänzen
Fügen Sie die sonstigen Einkünfte hinzu, die Sie erhalten haben, sowie die Aufwendungen, Steuerermäßigungen und Steuergutschriften, auf die Sie Anspruch haben.
Damit Ihre familiären Belastungen berücksichtigt werden, geben Sie den Nachnamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und den Geburtsort jedes Ihrer Kinder und der von Ihnen unterhaltenen Personen an.
Die Erklärung muss außerdem, sofern Sie betroffen sind, aufgeschobene Veräußerungsgewinne, gesetzlich vorgesehene steuerfreie Veräußerungsgewinne und die für die Berechnung des Referenzsteuereinkommens erforderlichen Angaben enthalten.
Erklärung unterschreiben, bestätigen und korrigieren
Unterschreiben Sie Ihre Erklärung online, damit sie berücksichtigt wird. Nach ihrer Übermittlung erhalten Sie umgehend eine Bestätigungs-E-Mail; eine Empfangsbestätigung ist in Ihrem Bereich „Öffentliche Finanzen“ verfügbar.
Sie können Ihre Erklärung auch nach der Unterschrift korrigieren.