Zusammenfassung: Der Zugang zu den Online-Steuerdiensten in Frankreich für Privatpersonen und Berufstätige erfolgt über das Portal www.impots.gouv.fr, wobei die Modalitäten je nach Benutzertyp variieren. Privatpersonen benötigen eine Steuernummer, eine Nummer für die Online-Steuererklärung und das steuerliche Referenzeinkommen. Berufstätige müssen einen beruflichen Bereich erstellen. Die Online-Steuererklärung ist für alle mit Internetzugang verpflichtend, mit Ausnahmen für Personen, die digitale Tools nicht nutzen können.
Pflicht zur Online-Steuererklärung
In Frankreich ist die Online-Steuererklärung für natürliche Personen mit Hauptwohnsitz und Internetanschluss verpflichtend, sofern sie in der Lage sind, digitale Tools zu nutzen. Die Pflicht gilt für alle, die persönlich der Einkommensteuer für das Vorjahr unterliegen. Ausnahmen gelten für Personen ohne Internetzugang oder solche, die das digitale Verfahren nicht nutzen können.
Voraussetzungen für den Zugang
Für den Zugang zu den Online-Steuerdiensten benötigen Privatpersonen:
- Steuernummer (numéro fiscal).
- Nummer für die Online-Steuererklärung (ein persönlicher Code für elektronische Erklärungen).
- Steuerliches Referenzeinkommen (revenu fiscal de référence), angegeben auf dem letzten erhaltenen Steuerbescheid.
Mit diesen Daten kann ein temporäres Passwort für den Zugang generiert werden. Die Codes sind in der Regel auf der ersten Seite der Papier-Steuererklärung oder in spezifischen Mitteilungen der Steuerbehörde aufgeführt.
Berufsbereich für Berufstätige
Berufstätige (Unternehmen, Freiberufler, Vereine) müssen auf der Website www.impots.gouv.fr einen beruflichen Bereich (espace professionnel) erstellen. Die Aktivierung erfolgt über zwei Modalitäten:
- Vereinfachte Modalität: Der Bereich wird mit einem per Post vom Service des Impôts des Entreprises (SIE) zugesandten Code aktiviert, der 30 Tage gültig ist.
- Expertenmodalität: Der Nutzer wählt manuell die benötigten spezifischen Dienste aus den verfügbaren Optionen aus.
Großunternehmen (Direction des Grandes Entreprises, DGE) greifen über den Pfad Professionnel > Gérer mon entreprise/association > Je relève de la Direction des Grandes Entreprises auf einen dedizierten Bereich zu. Diese Unternehmen müssen den beruflichen Bereich vor Fälligkeit der Zahlung erstellen, um die digitalen Bescheide einzusehen und Online-Zahlungsdienste zu nutzen.
Steuererklärungen und Zahlungen
Online-Steuererklärungen, sowohl für Privatpersonen als auch für Berufstätige, basieren auf vorausgefüllten Formularen mit automatischen Konsistenzprüfungen. Das System überprüft die Richtigkeit der eingegebenen Daten und berechnet die Summen automatisch. Eine Online-Hilfe unterstützt den Nutzer bei der Ausfüllung.
Für Berufstätige sind Erklärung und Zahlung zwei getrennte Vorgänge: Es ist möglich, direkt nach dem Absenden der Erklärung oder zu einem späteren Zeitpunkt zu zahlen, sofern dies vor dem festgelegten Fälligkeitsdatum erfolgt.
Berichtigende und verspätete Erklärungen
Berichtigende Erklärungen können online eingereicht werden, wenn für denselben Zeitraum bereits eine Erklärung abgegeben wurde. In diesem Fall kann der Steuerpflichtige nur die gewünschten Elemente ändern, während das System die vorherigen Daten beibehält. Führt die Berichtigung zu einer Verringerung der geschuldeten Steuer oder zu einer Erhöhung einer Gutschrift, muss zusätzlich ein formeller Einspruch (réclamation contentieuse) eingereicht werden.
Erstmalige Erklärungen, die nach der Frist eingereicht werden, gelten als verspätet und unterliegen Strafen. Das System ermöglicht dennoch die verspätete Abgabe, aber der Steuerpflichtige muss die anwendbaren Sanktionen berücksichtigen.
Ausnahmen und Einschränkungen
Nicht alle Steuerpflichtigen sind zur Online-Erklärung verpflichtet. Ausnahmen gelten für Personen, die:
- Keinen Internetanschluss am Hauptwohnsitz haben.
- Aus technischen oder persönlichen Gründen digitale Tools nicht nutzen können.
In diesen Fällen ist es weiterhin möglich, die Erklärung in Papierform einzureichen. Die meisten Dienste (wie das Einsehen von Steuerbescheiden oder Online-Zahlungen) bleiben jedoch ausschließlich über das Portal www.impots.gouv.fr zugänglich.