Zusammenfassung: Um auf die Online-Steuererklärung zuzugreifen, müssen Sie im Vorjahr einkommensteuerpflichtig gewesen sein. Verwenden Sie Ihre Steuernummer, Ihre Nummer für die Online-Erklärung und Ihr zu versteuerndes Referenzeinkommen, um ein Passwort zu erhalten. Der Zugriff erfolgt dann über die offizielle Website impots.gouv.fr mit diesen Anmeldedaten.
Wer kann online erklären?
Sie können auf die Online-Steuererklärung zugreifen, wenn Sie im Vorjahr einkommensteuerpflichtig waren. Steuerpflichtige, deren Hauptwohnsitz über einen Internetanschluss verfügt, sind verpflichtet, die Erklärung elektronisch abzugeben, sofern keine Befreiung vorliegt (z. B. in Gebieten ohne Mobilfunkabdeckung bis zum 31.12.2024).
Benötigte Anmeldedaten
Um Ihr Passwort zu erstellen, benötigen Sie drei Elemente:
- Ihre Steuernummer und Ihre Nummer für die Online-Erklärung: Diese beiden Nummern finden Sie auf der ersten Seite Ihrer letzten papierbasierten Einkommensteuererklärung oder in einem spezifischen Schreiben der Steuerbehörde.
- Ihr zu versteuerndes Referenzeinkommen: Dieses ist auf Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid angegeben.
Zugriffsverfahren
- Besuchen Sie die Website impots.gouv.fr.
- Melden Sie sich mit Ihrer Steuernummer und Ihrem Passwort in Ihrem persönlichen Bereich an.
- Greifen Sie auf den Bereich für die Einkommensteuererklärung zu, wo Ihnen ein vorausgefülltes Formular entsprechend Ihrer steuerlichen Situation angezeigt wird.
Funktionen der Online-Steuererklärung
Die Online-Steuererklärung bietet mehrere Vorteile:
- Vorausgefülltes Formular: Die der Behörde bekannten Informationen (Einkünfte, Abzüge usw.) sind bereits eingetragen.
- Automatische Prüfungen: Die ausfüllbaren Felder werden auf Konsistenz geprüft (z. B. ist die Eingabe negativer Beträge nicht möglich).
- Online-Hilfe: Erklärungen sind für jedes Feld verfügbar.
- Sichere Validierung: Das Formular kann nicht bestätigt werden, solange Fehler erkannt werden.
Erklärung und Zahlung
Die Erklärung und die Zahlung sind zwei getrennte Vorgänge. Nach dem Unterschreiben und Absenden Ihrer Erklärung können Sie die Zahlung vornehmen:
- Sofort über die Schaltfläche « Payer ».
- Später, jedoch unter Einhaltung des Fälligkeitstermins.
Besondere Fälle
Wenn Sie in einem Gebiet ohne Mobilfunkabdeckung wohnen, sind Sie bis zum 31. Dezember 2024 von der Pflicht zur Online-Erklärung und -Zahlung befreit. In diesem Fall nutzen Sie die anderen von der Behörde bereitgestellten Möglichkeiten.