TLDR: Anhand der bereitgestellten Auszüge können Sie nicht feststellen, auf welche Ware, Dienstleistung oder welchen Vorgang ein Mehrwertsteuersatz von 24 % anwendbar wäre.
Antwort
Die verfügbaren Auszüge ermöglichen es nicht, eine Bestimmung zu identifizieren, die ausdrücklich die Anwendung eines Mehrwertsteuersatzes von 24 % vorsieht.
Einschränkung der verfügbaren Informationen
Die geprüften Dokumente betreffen andere Mehrwertsteuersätze oder besondere Mehrwertsteuerregelungen. Sie ermöglichen es nicht, den Mehrwertsteuersatz von 24 % einer bestimmten Kategorie von Vorgängen zuzuordnen.
Schlussfolgerung
Sie können den anwendbaren Mehrwertsteuersatz daher nicht allein anhand der bereitgestellten Auszüge bestimmen.