TLDR: Auf Grundlage der verfügbaren Quellen kann kein allgemeiner Betrag festgestellt werden. Die Obergrenze von 7.500 € betrifft eine Befreiung von der Einkommensteuer und nicht eine allgemeine Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Antwort
Sie können keinen einheitlichen Betrag für eine Vergütung festlegen, die nicht den Sozialversicherungsbeiträgen unterliegt. Die Regeln für die Berechnung der Einkommensteuer und diejenigen für die Sozialversicherungsbeiträge unterscheiden sich, insbesondere bei Selbstständigen. [S003]
Geltungsbereich der Obergrenze von 7.500 €
Die in Artikel 81 quater vorgesehene jährliche Obergrenze von 7.500 € betrifft bestimmte Vergütungen, die von der Einkommensteuer befreit sind. Die Quelle stellt sie nicht als einen von Sozialversicherungsbeiträgen befreiten Betrag dar. [S015]
Schlussfolgerung
Sie dürfen die Obergrenze von 7.500 € daher nicht mit einer Vergütung gleichsetzen, die nicht den Sozialversicherungsbeiträgen unterliegt. Der anwendbare Betrag würde von einer genau bestimmten Regelung oder Situation abhängen, die durch die verfügbaren Quellen nicht bestimmt wird.