Kurzfassung: Wenn Ihr steuerpflichtiges Nettoimmobilienvermögen 1,3 Millionen Euro übersteigt, müssen Sie die IFI zusammen mit Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung mithilfe des Formulars Nr. 2042-IFI und seiner Anlagen erklären. Wenn Sie in Frankreich keine Einkommensteuererklärung abgeben, verwenden Sie das Formular Nr. 2042-IFI-COV-K.
Wer muss die IFI erklären?
Sie sind betroffen, wenn der steuerpflichtige Nettowert Ihres Immobilienvermögens 1,3 Millionen Euro übersteigt.
Wenn sich Ihr steuerlicher Wohnsitz in Frankreich befindet, müssen Sie Ihre in Frankreich und im Ausland gelegenen Immobilienvermögenswerte berücksichtigen. Wenn Sie steuerlich nicht in Frankreich ansässig sind, müssen Sie Ihre in Frankreich gelegenen Immobilien und Immobilienrechte sowie den Immobilienanteil bestimmter Beteiligungen oder Aktien berücksichtigen.
Im Fall einer offenkundigen nichtehelichen Lebensgemeinschaft muss die Erklärung eines der beiden Partner die steuerpflichtigen Immobilien und Immobilienrechte beider Partner sowie diejenigen minderjähriger Kinder umfassen, für deren Vermögensverwaltung einer oder der andere die gesetzliche Verantwortung trägt.
Wenn Sie ein volljähriges Kind sind, das dem steuerlichen Haushalt Ihrer Eltern zugeordnet ist, müssen Sie eine gesonderte Erklärung für die IFI abgeben. Ihr steuerpflichtiges Vermögen darf nicht in der IFI-Erklärung des steuerlichen Haushalts angegeben werden, dem Sie zugeordnet sind.
Welches Formular ist zu verwenden?
Wenn Sie eine Einkommensteuererklärung Nr. 2042 abgeben, müssen Sie die IFI auf dem Formular Nr. 2042-IFI erklären, das auch als CERFA Nr. 15798 bezeichnet wird. Dort geben Sie die für die Berechnung Ihres steuerpflichtigen Immobilienvermögens erforderlichen Angaben an und fügen die von der Verwaltung vorgesehenen Anlagen bei.
Wenn Sie in Frankreich keine allgemeine Einkommensteuererklärung abgeben, müssen Sie das Formular Nr. 2042-IFI-COV-K verwenden, das auch als CERFA Nr. 15864 bezeichnet wird. Dies betrifft insbesondere bestimmte nicht in Frankreich ansässige Steuerpflichtige und bestimmte zugeordnete volljährige Kinder.
Die Formulare, ihre Anlagen und die Ausfüllhinweise sind auf der Website impots.gouv.fr zugänglich.
Welche Angaben sind zu machen?
Sie müssen den Bruttowert und den steuerpflichtigen Nettowert Ihrer steuerpflichtigen Immobilienvermögenswerte in der jährlichen Erklärung angeben. Die Anlagen dienen dazu, diese Vermögenswerte sowie die ihnen möglicherweise zuzurechnenden Verbindlichkeiten zu beschreiben und zu bewerten.
Von der IFI befreite Vermögenswerte müssen in der Erklärung nicht angegeben werden, vorbehaltlich der besonderen Vorschriften, die für bestimmte Befreiungen gelten.
Im Fall einer offenkundigen nichtehelichen Lebensgemeinschaft muss die Erklärung eines der beiden Partner den Bruttowert und den steuerpflichtigen Nettowert des steuerpflichtigen Immobilienvermögens beider Partner und der betroffenen minderjährigen Kinder einschließlich der entsprechenden Anlagen ausweisen.
Wo ist die Erklärung einzureichen?
Wenn Sie in Frankreich ansässig sind und keine vorausgefüllte Erklärung erhalten, müssen Sie Ihre IFI-Erklärung beim Finanzamt Ihres Wohnorts einreichen.
Wenn Sie eine Erklärung Nr. 2042-IFI über einen Onlinedienst ausfüllen, ist das zuständige Finanzamt dasjenige, das beim Übermitteln der Erklärung angegeben wird.