Wie kann man berufliche Güter im Homeoffice abschreiben?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 30. August 2026

TLDR: Die Abschreibung von beruflichen Gütern im Homeoffice ist Selbstständigen vorbehalten, die eine regelmäßige und gewinnorientierte Tätigkeit ausüben. Die Güter müssen direkt mit der Tätigkeit verbunden sein und einer Wertminderung unterliegen. Güter mit einem Wert ≤ 500 € netto können im Jahr des Kaufs vollständig abgezogen werden, während Güter mit höherem Wert in das Anlagevermögen aufgenommen und über ihre normale Nutzungsdauer abgeschrieben werden müssen.

Wer kann Güter im Homeoffice abschreiben?

Die Abschreibung von beruflichen Gütern im Homeoffice ist Selbstständigen vorbehalten, die eine regelmäßige und gewinnorientierte Tätigkeit ausüben. Die Güter müssen direkt mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen und einer Wertminderung unterliegen. Immobilien oder Güter ohne direkten Bezug zur Berufstätigkeit sind nicht abschreibbar.

Abschreibbare Güter und Abzugsmodalitäten

Berufliche Güter, die im Homeoffice genutzt werden, können über ihre normale Nutzungsdauer abgeschrieben werden, die sich nach den branchenspezifischen Gepflogenheiten richtet. Der Abzug erfolgt durch jährliche Abschreibungsbeträge, die auf Basis des Nettokaufpreises und der Nutzungsdauer berechnet werden.

Güter mit einem Wert ≤ 500 € netto

Güter mit einem Einzelwert von 500 € netto oder weniger können im Jahr des Kaufs vollständig abgezogen werden, ohne dass eine Abschreibung erforderlich ist.

Güter mit einem Wert > 500 € netto

Für Güter mit höherem Wert ist die Pflicht zur Aufnahme in das Anlagevermögen vorgesehen. Dabei müssen das Kaufdatum, der Nettokaufpreis, die normale Nutzungsdauer und die jährlichen Abschreibungsbeträge angegeben werden.

Nicht abzugsfähige Ausgaben

Einige Ausgaben sind nicht abzugsfähig, selbst wenn sie mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen, darunter:

*Informationsinhalt, stellt keine individuelle Steuerberatung dar.*

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Offizielle Quellen

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