Wie kann man die Grundsteuer online bezahlen?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 9. September 2026

TL;DR: Wenn Sie ein Unternehmen sind, können Sie die Grundsteuer über Ihren beruflichen Bereich auf www.impots.gouv.fr bezahlen. Wenn Sie der DGE unterliegen und die zentrale Zahlung gewählt haben, ist die Online-Zahlung per Lastschrift verpflichtend.

Wer kann die Online-Zahlung nutzen?

Das beschriebene Verfahren betrifft Unternehmen, die Grundsteuern auf bebauten oder unbebauten Grundstücken sowie zusätzliche und ergänzende Steuern schulden, die unter denselben Bedingungen eingezogen werden.

Sie können Ihre Steuern bezahlen:

Zugang zum beruflichen Bereich

Melden Sie sich in Ihrem beruflichen Bereich auf www.impots.gouv.fr an. Über das EFI-Verfahren können Sie dort die Grundsteuer online bezahlen.

Für eine zentrale Zahlung bei der DGE muss Ihr Unternehmen über einen beruflichen Bereich verfügen. Das für die Online-Zahlung verwendete Bankkonto muss zuvor in diesem Bereich registriert werden.

Die Grundsteuer online bezahlen

Wählen Sie im beruflichen Bereich den Online-Zahlungsdienst aus und übermitteln Sie Ihren Zahlungsauftrag per Lastschrift.

Wenn Ihr Unternehmen der DGE unterliegt und die zentrale Zahlung gewählt hat, erfolgt die Zahlung der von der DGE eingezogenen Grundsteuern zwingend per Lastschrift.

Wenn Ihr Unternehmen der DGE unterliegt, ohne die zentrale Zahlung gewählt zu haben, zahlen Sie beim öffentlich-rechtlichen Rechnungsführer der örtlich zuständigen Steuerdienststelle für Privatpersonen.

Wahl der zentralen Zahlung bei der DGE

Sie müssen die Wahl spätestens am 30. November des Jahres N treffen, damit sie am 1. Januar des Jahres N+1 wirksam wird. Die Wahl erfordert außerdem die Online-Eingabe eines zweiten Formulars auf der Grundstücks-Website der DGE.

Dort müssen Sie die Angaben zur Identifizierung der betreffenden Immobilien eintragen. Die Zuordnung der Steuerbescheide erfolgt anhand des Departements und der auf dem Bescheid unter „Ihre Referenzen“ angegebenen grundsteuerlichen Personennummer.

Frist und Abbuchung

Für Unternehmen, die die zentrale Zahlung bei der DGE gewählt haben, können Sie den Zahlungsauftrag bis zum Ablauf der Zahlungsfrist um Mitternacht übermitteln. Fällt dieses Datum auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, können Sie den Auftrag am nächsten Werktag übermitteln.

Die Abbuchung vom Bankkonto erfolgt am Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist, wobei sich aufgrund der Vorlage im Interbankenverkehr eine zusätzliche Frist ergeben kann.

Informativer Inhalt, stellt keine persönliche Steuerberatung dar.

Berechnen Sie Ihre Steuer mit Solvo

Offizielle Quellen

← Zurück zum Blog