TLDR: Du kannst die auf Waren und Dienstleistungen, die für deine Tätigkeit verwendet werden, entrichtete Mehrwertsteuer abziehen, wenn du mehrwertsteuerpflichtig bist und die Ausgabe mit einem zum Vorsteuerabzug berechtigenden Umsatz zusammenhängt. Du musst die Ausgaben und ihre berufliche Verwendung nachweisen können. Die verfügbaren Auszüge ermöglichen es nicht, ein allgemeines Verfahren, eine Periodizität oder eine Frist zu präzisieren, die für alle in Frankreich ansässigen Selbstständigen gilt.
Das Prinzip des Vorsteuerabzugs
Der Vorsteuerabzug ermöglicht es, die Mehrwertsteuer zurückzuerhalten, die auf den Bestandteilen der Selbstkosten der verkauften Produkte oder erbrachten Dienstleistungen lastet. Diese Regel wird von der Quelle im Rahmen von Umsätzen dargestellt, die aufgrund einer Option steuerpflichtig sind.
Du kannst daher nicht automatisch jede im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit gezahlte Mehrwertsteuer abziehen. Das Recht auf Vorsteuerabzug hängt insbesondere davon ab, ob du mehrwertsteuerpflichtig bist und in welchem Zusammenhang die Ausgabe mit deiner steuerpflichtigen Tätigkeit steht.
Wer kann vom Vorsteuerabzug profitieren?
Du bist mehrwertsteuerpflichtig, wenn du selbstständig Umsätze ausführst, die zu einer wirtschaftlichen Tätigkeit gehören. Diese Definition wird von der Quelle im besonderen Kontext von Eigentümern und Züchtern von Rennpferden erläutert.
Du darfst daraus nicht schließen, dass jeder Selbstständige automatisch mehrwertsteuerpflichtig ist. Die verfügbaren Auszüge ermöglichen es nicht, die für jede Tätigkeit geltende Regelung zu bestimmen oder allein auf dieser Grundlage ein Recht auf Vorsteuerabzug zu bestätigen.
Welche Ausgaben können berücksichtigt werden?
Die Ausgabe muss für die Zwecke deiner wirtschaftlichen Tätigkeit getätigt werden und sich von einer privaten Ausgabe unterscheiden. Eine private oder nicht mit der Tätigkeit zusammenhängende Ausgabe kann nicht allein aufgrund ihrer Zahlung durch das Unternehmen als vorsteuerabzugsfähige Mehrwertsteuer behandelt werden.
Die verfügbaren Auszüge enthalten keine allgemeine und vollständige Liste von Ausgabenkategorien, die immer abzugsfähig oder immer ausgeschlossen sind. Du musst daher jede Ausgabe im Hinblick auf ihre berufliche Nutzung, deine Mehrwertsteuerpflicht und die für deine Tätigkeit geltenden Regeln beurteilen.
Belege und Buchführung
Wenn du dem Regime der kontrollierten Erklärung unterliegst oder dich für dieses Regime entscheidest, musst du täglich ein Journalbuch mit einer detaillierten Aufstellung deiner Einnahmen und beruflichen Ausgaben führen.
Du musst außerdem die Register und Belege gemäß den in Artikel L. 102 B des Buches der Steuerverfahrensordnung vorgesehenen Modalitäten aufbewahren. Diese Unterlagen ermöglichen es, die tatsächliche Existenz der Ausgabe und ihre Zuordnung zu deiner Tätigkeit nachzuweisen.
Was die Auszüge nicht präzisieren können
Die verfügbaren Auszüge ermöglichen es nicht, ein allgemeines Verfahren, ein übliches Formular, eine Periodizität oder eine Frist anzugeben, die für alle in Frankreich ansässigen Selbstständigen gilt, um die Mehrwertsteuer auf ihre beruflichen Ausgaben zurückzuerhalten.
Die konsultierten Dokumente zur Erstattung betreffen besondere Situationen von außerhalb Frankreichs ansässigen Mehrwertsteuerpflichtigen. Sie reichen nicht aus, um das für einen in Frankreich ansässigen Selbstständigen geltende Verfahren zu bestimmen.