Kurzfassung: Sie müssen Ihre Ausschlagung bei dem tribunal judiciaire erklären, in dessen Bezirk die Erbschaft eröffnet wurde. Durch die Ausschlagung gelten Sie als niemals Erbe gewesen und sind von den Nachlassschulden und -lasten befreit. Sie müssen jedoch die Regeln zu Fristen und zur Aufforderung beachten.
Wo Sie Ihre Ausschlagung erklären
Die Ausschlagung wird nicht aufgrund Ihres Verhaltens vermutet. Damit sie Dritten gegenüber wirksam ist, müssen Sie sie bei dem tribunal judiciaire erklären, in dessen Bezirk die Erbschaft eröffnet wurde.
Diese Regel gilt für die Ausschlagung durch den Alleinerben oder den Erben zu einem Bruchteil.
Welche Auswirkungen hat die Ausschlagung?
Sie gelten als niemals Erbe gewesen. Sie sind daher nicht verpflichtet, die Schulden und Lasten der Erbschaft zu begleichen.
Ihre Ausschlagung lässt Ihren Anteil an der Erbschaft nicht zwangsläufig entfallen. Bei Erbschaften, die in gerader Linie oder in der Seitenlinie übergehen, können Ihre Abkömmlinge Sie vertreten. Gibt es keine Vertreter, fällt Ihr Anteil Ihren Miterben zu oder, wenn Sie der einzige Erbe sind, der nächsten Erbordnung.
Welche Fristen müssen Sie beachten?
Sie können nicht vor Ablauf einer Frist von vier Monaten ab dem Erbfall gezwungen werden, Ihr erbrechtliches Wahlrecht auszuüben.
Wenn keine Aufforderung erfolgt ist und Sie keine Handlung als Erbe vorgenommen haben, können Sie Ihr erbrechtliches Wahlrecht zehn Jahre lang ausüben. Nach Ablauf dieser Frist gelten Sie als Erbschaftsausschlagender.
Die Aufforderung verlangt von Ihnen, zur Erbschaft Stellung zu nehmen. Innerhalb der darauffolgenden zwei Monate müssen Sie sich entscheiden oder beim Richter eine zusätzliche Frist beantragen, wenn Sie das begonnene Nachlassverzeichnis nicht fertigstellen konnten oder einen schwerwiegenden und rechtmäßigen Grund nachweisen.
Wenn Sie innerhalb der maßgeblichen Frist nicht antworten, gelten Sie als Erbe, der die Erbschaft vorbehaltlos angenommen hat. Sie können sich im Rahmen der Aufforderung auch zurückziehen: Dieser Rückzug entspricht einer vorbehaltlosen Annahme.
Was geschieht mit Ihrem Anteil?
Der Anteil, der Ihnen zugewiesen worden wäre, kann Ihren Vertretern zufallen. Andernfalls wächst er Ihren Miterben an. Wenn Sie der einzige Erbe sind, fällt er der nächsten Erbordnung zu.
Können Sie Ihre Ausschlagung widerrufen?
Sie können Ihre Ausschlagung widerrufen, indem Sie die Erbschaft vorbehaltlos annehmen, solange die Verjährung des Rechts auf Annahme Ihnen gegenüber noch nicht eingetreten ist.
Dieser Widerruf ist nur möglich, wenn kein anderer Erbe die Erbschaft bereits angenommen hat und der Staat noch nicht in den Besitz eingewiesen wurde. Die Annahme wirkt dann rückwirkend auf den Tag der Eröffnung der Erbschaft.