Zusammenfassung: Du musst dich an dein zuständiges Unternehmenssteueramt (SIE) wenden, um die Ungültigerklärung deiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu beantragen, wenn du keine Geschäfte mehr durchführst, die diese Identifikation erfordern. Die Steuerbehörde gibt keine spezifischen Modalitäten (online, Formular, Frist) vor.
Wann muss der Widerruf beantragt werden?
Der Widerruf ist verpflichtend, sobald du keine Geschäfte mehr durchführst, für die eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erforderlich ist. Dadurch wird vermieden, dass eine unnötige Nummer aktiv bleibt.
Wer ist betroffen?
Jeder Steuerpflichtige, unabhängig von seiner Rechtsform, muss diesen Schritt unternehmen, wenn er die Tätigkeiten einstellt, die die Vergabe der Nummer rechtfertigen.
Vorgehensweise
Du musst dich direkt an dein zuständiges Unternehmenssteueramt (SIE) wenden. Die offiziellen Texte sehen keine weiteren Formalitäten (online, Musterbrief, Frist) vor.
Folgen einer Nichtbeachtung
Die Nummer bleibt aktiv, bis der Antrag auf Ungültigerklärung gestellt wird. Es sind zwar keine expliziten Sanktionen für die Beibehaltung der Nummer vorgesehen, aber dies kann zu unnötigen Meldepflichten führen.
Besondere Fälle
Es gibt keine Ausnahmen für bestimmte Steuerpflichtige (z. B. gemeinnützige Organisationen, Landwirte). Die Regel gilt einheitlich für alle.
Nachweise und Belege
Für den Antrag sind keine besonderen Dokumente erforderlich. Das SIE stützt sich auf deine Erklärung über die Einstellung der betreffenden Geschäfte.