Zusammenfassung: Um zum Mikroregime zurückzukehren, musst du ausdrücklich auf die Option für das tatsächliche Regime (vereinfacht oder normal) verzichten, und zwar innerhalb der Frist für die Abgabe der Ergebnisdeklaration des Vorjahres. Der Wechsel tritt am 1. Januar des Folgejahres in Kraft. Falls du die dreijährige Durchschnittsberechnung gewählt hast, ist eine Rückkehr zum Mikroregime während der gesamten Laufzeit dieser Option nicht möglich.
Voraussetzungen für die Rückkehr zum Mikroregime
Die Rückkehr zum Mikroregime ist nur möglich, wenn du die Umsatzgrenzen dieses Regimes einhältst und ausdrücklich auf die Option für das tatsächliche Regime verzichtest. Dieser Verzicht muss innerhalb der Frist für die Abgabe der Ergebnisdeklaration des Vorjahres erklärt werden, für das der Verzicht gelten soll.
Zeitpunkt des Wechsels
Der Wechsel zum Mikroregime wird am 1. Januar des Jahres wirksam, das auf das Jahr folgt, in dem der Verzicht erklärt wurde. Es sind keine weiteren Formalitäten erforderlich, außer der Verzichtserklärung.
Besonderer Fall: Wirtschaftsjahre, die nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen
Falls dein Wirtschaftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, wird der zu versteuernde Gewinn des letzten Jahres unter dem tatsächlichen Regime wie folgt berechnet:
- Ergebnis des im Laufe dieses Jahres abgeschlossenen Wirtschaftsjahres;
- Ergebnis zwischen dem Abschlussdatum des Wirtschaftsjahres und dem 31. Dezember.
Dieses letzte Ergebnis wird in das zu versteuernde Einkommen des Jahres einbezogen, in dem das letzte Wirtschaftsjahr unter dem tatsächlichen Regime abgeschlossen wurde.
Ausschluss: Option für die dreijährige Durchschnittsberechnung
Falls du die dreijährige Durchschnittsberechnung gewählt hast, kannst du während der gesamten Laufzeit dieser Option nicht zum Mikroregime zurückkehren. Du unterliegst dann weiterhin dem tatsächlichen Besteuerungsregime für deine gesamten landwirtschaftlichen Einkünfte.
Verzicht auf die Option für das tatsächliche Regime
Die Option für das tatsächliche Regime (vereinfacht oder normal) gilt für ein Jahr und wird stillschweigend jedes Jahr verlängert. Du kannst darauf innerhalb der Frist für die Abgabe der Ergebnisdeklaration des Vorjahres verzichten. Um die Option aufrechtzuerhalten, sind keine weiteren Formalitäten erforderlich.
Folgen der Rückkehr zum Mikroregime
Sobald die Rückkehr wirksam ist, werden deine Einkünfte nach den Regeln des Mikroregimes besteuert, mit den entsprechenden Pauschalabzügen. Die buchhalterischen und deklaratorischen Pflichten sind erleichtert, aber du musst darauf achten, die Umsatzgrenzen einzuhalten, um eine automatische Rückkehr zum tatsächlichen Regime zu vermeiden.