Kurz gesagt: Melde dich auf impots.gouv.fr in deinem Bereich „Finances publiques“ an, um online zu bezahlen oder das Lastschriftverfahren zu nutzen. Du kannst auch direkt nach dem Absenden deiner Steuererklärung oder später vor dem Zahlungstermin auf den Dienst „Payer“ zugreifen.
Zahlungsmöglichkeiten
Bei der Einkommensteuer werden die Quellensteuer und etwaige Vorauszahlungen von deinem Konto abgebucht oder müssen online in deinem Bereich „Finances publiques“ bezahlt werden. Seit der Einführung der Quellensteuer kann die Einkommensteuer nicht mehr per Scheck bezahlt werden.
Für Grundsteuern und damit verbundene Steuern, die Wohnsteuer auf Zweitwohnungen oder leer stehende Wohnungen, die Steuer auf leer stehende Wohnungen, die Steuer auf Gewerbebrachen und die Immobilienvermögensteuer ist die Zahlung per Lastschrift oder online verpflichtend, wenn der Betrag 300 € übersteigt.
Zugriff auf deinen Bereich „Finances publiques“
Rufe die Website impots.gouv.fr auf und öffne deinen Bereich „Finances publiques“. Anschließend kannst du das Lastschriftverfahren nutzen oder auf den Online-Zahlungsdienst zugreifen.
Nach deiner Steuererklärung bezahlen
Die Online-Zahlung und die Abgabe der Steuererklärung sind zwei getrennte Vorgänge. Nach dem Absenden deiner Steuererklärung kannst du sofort auf den Dienst „Payer“ zugreifen oder später dorthin zurückkehren, sofern du den Zahlungstermin einhältst.
Elektronische Steuererklärung
Wenn dein Hauptwohnsitz über einen Internetzugang verfügt, musst du deine Steuererklärung und ihre Anlagen elektronisch einreichen. Die Abgabe der Steuererklärung gilt nicht als Zahlung: Du musst den Zahlungsvorgang separat durchführen, wenn dies erforderlich ist.