Wie können Sie bei einem niedrigen Einkommen von der Grundsteuer befreit werden?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 9. September 2026

TLDR: Sie sind nicht allein deshalb von der Grundsteuer befreit, weil Ihr Einkommen niedrig ist. Sie können jedoch eine vollständige Befreiung, eine Ermäßigung oder einen Steuererlass erhalten, wenn Sie eine bestimmte Voraussetzung in Bezug auf Ihr Alter, bestimmte Leistungen, Ihre Unterbringung oder Ihre Einkommenshöhe erfüllen.

Befreiung, wenn Sie älter als 75 Jahre sind

Sie können von der Grundsteuer auf bebaute Grundstücke (TFPB) befreit werden, wenn Sie am 1. Januar des Steuerjahres älter als 75 Jahre sind und das Einkommen des Vorjahres den in Artikel 1417 des Allgemeinen Steuergesetzbuchs (CGI) vorgesehenen Höchstbetrag nicht übersteigt.

Die Befreiung betrifft das Gebäude, in dem Sie wohnen. Sie müssen es als Eigentümer oder Nießbraucher bewohnen. Das berücksichtigte Einkommen entspricht dem in Artikel 1417 des CGI definierten steuerlichen Referenzeinkommen (RFR). Der anzuwendende Höchstbetrag ist in den verfügbaren Informationen nicht angegeben.

Die Wohnung kann auch ein Zweitwohnsitz sein, wenn Sie die im CGI vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen und dort wohnen. Eine Wohnung, die ausschließlich einem Dritten zur Verfügung gestellt wird, gilt nicht als von Ihnen bewohnt.

Wenn die Wohnung zum persönlichen Eigentum Ihres Ehepartners oder Ihres PACS-Partners gehört, der 75 Jahre alt oder jünger ist, gilt die für Personen über 75 Jahren vorgesehene Befreiung in dieser Situation nicht.

Befreiung, wenn Sie ASPA oder ASI beziehen

Sie können für Ihre Hauptwohnung von der TFPB befreit werden, wenn Sie die Solidaritätsleistung für ältere Menschen (ASPA) oder die zusätzliche Invaliditätsleistung (ASI) beziehen. Die verfügbaren Informationen enthalten keine Angaben zu allen möglicherweise zusätzlich geltenden Voraussetzungen für diese Regelung.

Ermäßigung von 100 Euro nach dem 65. Lebensjahr

Wenn Sie am 1. Januar des Steuerjahres älter als 65 Jahre sind, nicht von der für Personen über 75 Jahren vorgesehenen Befreiung profitieren und Ihr Einkommen des Vorjahres unter dem in Artikel 1417 des CGI vorgesehenen Höchstbetrag bleibt, können Sie für Ihre Hauptwohnung einen automatischen Steuererlass von 100 Euro auf die TFPB erhalten.

Dieser Steuererlass reduziert die Steuer um 100 Euro; er stellt keine allgemeine vollständige Befreiung dar. Wenn er nicht automatisch gewährt wurde, kann er auf Antrag erlangt werden. Die verfügbaren Informationen enthalten weder Angaben zur Frist noch zum Einreichungsweg dieses Antrags.

Steuererlass abhängig von Ihrem Einkommen

Sie können den in Artikel 1391 B ter des CGI vorgesehenen Steuererlass für Ihre Hauptwohnung erhalten, wenn Ihr Einkommen den in Absatz II von Artikel 1417 des CGI vorgesehenen Höchstbetrag nicht übersteigt.

Der Steuererlass entspricht dem Teil des TFPB-Beitrags, der 50 % des Gesamtbetrags der gesetzlich berücksichtigten Einkünfte übersteigt. Es handelt sich daher nicht um eine automatische vollständige Befreiung. Diese Regelung gilt nicht, wenn Sie im Jahr vor dem Jahr der Besteuerung mit Grundsteuer der Immobilienvermögensteuer unterliegen.

Die Höhe der Einkommensgrenzen und das Antragsverfahren sind in den verfügbaren Informationen nicht angegeben.

Wenn Sie in einer spezialisierten Einrichtung leben

Wenn Sie dauerhaft in einer Einrichtung für ältere Menschen oder in einer Gesundheitseinrichtung untergebracht sind, die Langzeitpflege anbietet, können Sie eine Befreiung, einen Freibetrag oder einen Steuererlass für Ihre frühere Hauptwohnung behalten.

Sie müssen weiterhin über die Wohnung verfügen können: Die Wohnung darf nicht zur Hauptwohnung einer anderen Person werden, auch wenn diese sie unentgeltlich bewohnt. Außerdem müssen Sie die Alters-, Leistungs- oder Einkommensvoraussetzungen der betreffenden Regelung erfüllen.

Die Entlastung gilt ab dem Jahr, das auf das Jahr Ihres Eintritts in die Einrichtung folgt. Diese Regelung gilt nicht, wenn Sie Ihre Wohnung verlassen, um dauerhaft bei einem Familienmitglied zu leben.

Wenn Ihr Einkommen anschließend den Höchstbetrag übersteigt

Wenn Sie die für Personen über 75 Jahren vorgesehene Befreiung verlieren, weil Ihr Einkommen den Höchstbetrag übersteigt, kann eine Bestandsschutzregelung für vier Jahre gelten: Befreiung während der ersten beiden Jahre, anschließend ein Freibetrag von zwei Dritteln im dritten Jahr und von einem Drittel im vierten Jahr.

In der Praxis müssen Sie daher nacheinander Ihr Alter am 1. Januar, Ihr RFR des Vorjahres, die Art Ihrer Wohnung, die von Ihnen gegebenenfalls bezogenen Leistungen und gegebenenfalls Ihre Unterbringungssituation prüfen. Die bloße Höhe Ihres niedrigen Einkommens reicht allein nicht aus, um eine allgemeine Befreiung zu erhalten.

Informativer Inhalt, stellt keine persönliche Steuerberatung dar.

Berechnen Sie Ihre Steuer mit Solvo

Offizielle Quellen

← Zurück zum Blog