Wie können Unternehmen außerhalb der EU eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Frankreich erhalten?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 2. September 2026

Zusammenfassung: Ein Unternehmen, das nicht in der EU ansässig ist und in Frankreich steuerpflichtige oder steuerfreie Umsätze tätigt, muss einen steuerlichen Vertreter in Frankreich benennen. Die Registrierung erfolgt durch elektronische Einreichung einer Gründungsmeldung über das Portal formalites.entreprises.gouv.fr, das vom INSEE verwaltet wird. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird anschließend von der für den steuerlichen Vertreter zuständigen Steuerbehörde zugewiesen.

Verpflichtung zur Benennung eines steuerlichen Vertreters

Ein Unternehmen, das nicht in der EU ansässig ist, gilt als nicht in Frankreich ansässig, wenn es dort weder den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit noch eine feste Niederlassung hat. In diesem Fall muss es, wenn es steuerpflichtige Umsätze (z. B. Lieferungen mit Montage oder Installation, Weiterverkauf von in Frankreich erworbenen Gütern) oder steuerfreie Umsätze (z. B. innergemeinschaftliche Erwerbe gemäß Artikel 262 ter II des CGI oder innergemeinschaftliche Lieferungen gemäß Artikel 262 ter I des CGI) tätigt, zwingend einen steuerlichen Vertreter in Frankreich benennen.

Die Verpflichtung entfällt, wenn das Unternehmen über einen Bevollmächtigten in Frankreich handelt, der eine spezifische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für innergemeinschaftliche Umsätze gemäß Artikel 286 ter A, II-8° des CGI verwendet.

Benennung des steuerlichen Vertreters

Der steuerliche Vertreter muss bei der Steuerbehörde akkreditiert sein. Seine Akkreditierungsnummer, die von dieser Behörde ausgestellt wird, muss in der Gründungsmeldung angegeben werden, die über das Portal für Unternehmensformalitäten eingereicht wird.

Das außerhalb der EU ansässige Unternehmen kann seinem steuerlichen Vertreter eine ausdrückliche Vollmacht erteilen, um diese Formalität durchzuführen.

Registrierungsverfahren

Die Registrierung erfolgt elektronisch über das Portal formalites.entreprises.gouv.fr, das zentrale Portal für Unternehmensformalitäten. Nach der Registrierung durch das INSEE weist die für den steuerlichen Vertreter zuständige Steuerbehörde dem Unternehmen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu.

Erforderliche Dokumente für die Akkreditierung

Für die Akkreditierung des steuerlichen Vertreters muss das Unternehmen unter anderem folgende Dokumente vorlegen:

Besondere Fälle und Steuerbefreiungen

Bestimmte steuerfreie Umsätze, wie z. B. die Einfuhr von Gütern, deren Ankunftsort in einem anderen Mitgliedstaat liegt und die Gegenstand einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung sind, können spezifischen Regelungen unterliegen.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Gültigkeit

Die zugewiesene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist einzigartig, und ihre Gültigkeit kann unter denselben Bedingungen wie bei anderen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern überprüft werden.

Informationsinhalt, keine persönliche Steuerberatung.

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Offizielle Quellen

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